Ob der 43-jährige deutsche Grundstückseigentümer die Selbstschussanlage errichtet hat, ist laut Polizei Teil der laufenden Ermittlungen.
Wer kennts nicht: diese frechen Jugendlichen, die dir nachts zum Spaß eine Selbstschussanlage in den Garten bauen…
Mal im ernst, wer baut sich ne fucking Selbstschussanlage in den Garten?
Deswegen verjagt man diese Rotzlöffel ja auch
Einfach eine Selbstschussanlage installieren. Problem gelöst
Hasse es wenn das passiert.
Die haben sicher auch die BTM und Waffen deponiert
Aber die Reichskriegsflagge, die war seine.
Ne die gab’s gar nicht, Lüge von der Linken Presse
War bestimmt ein Streich aus der Freinacht.
Edit: macht man das außerhalb von Bayern überhaupt?
Richtung Schwäbische Alb und im BW-Allgäu gibt’s das auch: Maiele nennt sich das da
Sogar hier in Niederbayern macht das keiner, bin ich als zugreister aus westbayern anders gewohnt
Da kein Verdacht für ein vorsätzliches Tötungsdelikt vorlag, wurde kein Haftbefehl beantragt.
HLI: Eine Selbstschussanlage ist nicht vorsätzlich.
Ich denke auch, Eventualvorsatz (das bewusste Inkaufnehmen, dass jemand sterben könnte) muss hier eigentlich vorliegen.
Aber vielleicht kennen Polizei und Staatsanwalt ja den Grundstücksbesitzer und wissen, dass der ein “anständiger Bürger” ist.Wenn das ein linker gewesen wär hätten wir schon 24/7 Berichterstattung zur “neuen Form des linken Terrors”.
Kann man diesen Artikel speichern und heranziehen, sobald die eigene Selbstschussanlage … Gefunden … Wird?
Bin mir nicht sicher, ob du auf so eine Lösung anspielst, aber vielleicht wäre “Zortero” was für dich
Komische Art “ausgelöst” zu schreiben…
Wenn der anständige Bürger die rechte Gesinnung hat, kann das schon mal vorkommen.
(weiß)
(Weiss)
(Wei⚡⚡)
Das muss nicht heißen, dass kein Verfahren gegen den Aufsteller der Anlage angestrengt wird. Der Unterschied wäre dann eher, dass eine fahrlässige Tötung ein geringeres Flucht- oder Wiederholungsrisiko darstellt als eine vorsätzliche.
(Ob die fahrlässige Tötung tatsächlich verfolgt wird ist eine andere Frage)
“vermutlich versehentlich” liebe t-online Redaktion?
Wer löst so ein Teil schon absichtlich aus? Mal abgesehen davon, dass man auf einem Grundstück in DE, das man wohl relativ einfach betreten kann, wenn ein Hund und eine 54jährige Frau da herumlaufen, nicht mit Selbstschussanlagen rechnen muss. Ich gehe auch mal davon aus, dass der Verantwortliche keine Warnschilder aufgestellt hatte - man will ja die Überraschung nicht verderben.
Juristerei. Niemand ist Straftäter bis er verurteilt worden ist.
Das bezog sich auf die getroffene Frau:
Den Schuss aus der Selbstschussanlage habe sie vermutlich versehentlich ausgelöst.
Also das “mutmaßliche Opfer”. Man kann ja auch “Unfallopfer” sein.










