Ich denke auch, Eventualvorsatz (das bewusste Inkaufnehmen, dass jemand sterben könnte) muss hier eigentlich vorliegen.
Aber vielleicht kennen Polizei und Staatsanwalt ja den Grundstücksbesitzer und wissen, dass der ein “anständiger Bürger” ist.
Das muss nicht heißen, dass kein Verfahren gegen den Aufsteller der Anlage angestrengt wird. Der Unterschied wäre dann eher, dass eine fahrlässige Tötung ein geringeres Flucht- oder Wiederholungsrisiko darstellt als eine vorsätzliche.
(Ob die fahrlässige Tötung tatsächlich verfolgt wird ist eine andere Frage)
HLI: Eine Selbstschussanlage ist nicht vorsätzlich.
Ich denke auch, Eventualvorsatz (das bewusste Inkaufnehmen, dass jemand sterben könnte) muss hier eigentlich vorliegen.
Aber vielleicht kennen Polizei und Staatsanwalt ja den Grundstücksbesitzer und wissen, dass der ein “anständiger Bürger” ist.
Wenn das ein linker gewesen wär hätten wir schon 24/7 Berichterstattung zur “neuen Form des linken Terrors”.
Kann man diesen Artikel speichern und heranziehen, sobald die eigene Selbstschussanlage … Gefunden … Wird?
Bin mir nicht sicher, ob du auf so eine Lösung anspielst, aber vielleicht wäre “Zortero” was für dich
Komische Art “ausgelöst” zu schreiben…
Wenn der anständige Bürger die rechte Gesinnung hat, kann das schon mal vorkommen.
(weiß)
(Weiss)
(Wei⚡⚡)
Das muss nicht heißen, dass kein Verfahren gegen den Aufsteller der Anlage angestrengt wird. Der Unterschied wäre dann eher, dass eine fahrlässige Tötung ein geringeres Flucht- oder Wiederholungsrisiko darstellt als eine vorsätzliche.
(Ob die fahrlässige Tötung tatsächlich verfolgt wird ist eine andere Frage)