Das Polizeipräsidium nahm an mehreren Nachrichten, Bildern und Audioaufnahmen Anstoß, die Michael R. in WhatsApp-Chats im Freundes- und Kollegenkreis versendet hatte. Während seines Einsatzes als Leibwächter für Charlotte Knobloch - NS-Überlebende und Präsidentin der israelitischen Kultusgemeinde - schrieb er etwa: “Ich scheiß‘ ihr vor die Tür, schön braun, mit Fähnchen”. Er wünsche sich, seine Schutzperson würde vergast bzw. in ein Konzentrationslager verbracht und er habe auch die Absicht, anlässlich der Reichspogromnacht “auf die Straße zu gehen”. Diese Nachrichten rührten aus der Frustration über das vermeintlich unerträgliche Verhalten Knoblochs sowie ihres krebskranken, von Durchfall geplagten Hundes.
…
Vor diesem Hintergrund sei es immerhin nachvollziehbar, dass er die tabuisierten Inhalte als Ventil genutzt habe, um sich abzureagieren. So habe er, um den Einsatz als Personenschützer Knoblochs zu, wie er es empfand, ertragen, versucht, seine “Mächtigkeit über sich selbst” zurückzugewinnen. Daraus lasse sich nicht unbedingt schließen, dass die Äußerungen allgemein auf Personen jüdischen Glaubens gerichtet seien.
Sicherlich werden die im Kampf gegen Antisemitismus besonders engagierten Innenminister, Ministerpräsidenten und Bundeskanzler hier auf eine schnelle Gesetzesänderung hinwirken, um den Anschein harter antisemitischer Haltungen bei deutschen Polizeikräften zu entkräften…
Die erste Reaktion aus dem Kanzleramt liegt bereits vor:
Wenn das ganze für ihn nur ein Ventil gewesen wäre um mit dem Umgang mit einer schwierigen Person klarzukommen… warum hat er dann nicht um Versetzung / Betrauung mit einer anderen Aufgabe ersucht?
Das ist tiefenpsychologisch natürlich sehr komplex, da muss man erstmal unterschiedliche Marker genauer beleuchten wie die frühkindheit, adolescente Entwicklungsbeobachtung, andere tiefenanalytische Prozesse. Wenn man alle diese Dinge sehr vorsichtig und umsichtig beachtet wird man sehr wahrscheinlich zu dem Schluss kommen, dass er ein Lügner ist…
Ich versteh irgendwie nicht ganz, wie man das auch nur ansatzweise rechtfertigen kann. Unter Druck rutschen vielleicht mehr Dinge raus. Aber es rutscht ja nichts raus, was nicht vorher schon im Kopf war. Sondern es rutschen Dinge raus, die man sonst vielleicht nicht ausgesprochen, aber definitiv gedacht hätte.
Zumal:
Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.
Keine Ahnung was Juristen im Lauf der Zeit daraus gemacht haben. Die Idee der Antithese zum Nationalsozialismus scheint mir allerdings mittlerweile komplett ad absurdum geführt zu sein.
In dem Artikel steht ja, dass da der Schutz der privaten Kommunikation abgewogen wurde gegen die Wohlverhaltenspflicht des Beamten. Ich finde das Ergebnis der Richter aber auch zweifelhaft, weil sie ja laut Artikel kein rechtsextremistisches Weltbild in den Nachrichten erkannt haben wollen. Dann wäre die Abwägung nämlich anders ausgegangen.
Die Richter haben das eher so gewertet, als wenn der Polizist bspw. vertraulich an seine Mutter geschrieben hätte “Mein Chef ist ein missgebürtiger Hurensohn”. Das wäre zwar als öffentliches Auftreten eine Verletzung der Wohlverhaltenspflicht, aber als private Äußerung kann ich schon verstehen, wenn man den Polizisten dafür nicht aus dem Dienst werfen würde.
Aber mit diesen ganzen Nazisprüchen und Vergasungsphantasien über mehrere (!) jüdische Schutzbefohlene (!), da käme ich eigentlich zu einem anderen Schluss.
Naja, scheint ja noch eine Instanz zu geben, die das geraderücken kann.
Deutsche Richter urteilen: Von allen Getränken schmeckt brauner Lack am besten.