• kossa@feddit.org
    link
    fedilink
    arrow-up
    9
    ·
    4 days ago

    Irgendwie gefährden solche Urteile und Nicht-Urteile mehr den öffentlichen Frieden, als die Tat an sich.

    Wie soll denn der öffentliche Friede gefährdet sein, wenn 800+ Sprallos in irgendwelchen russsichen Social Media Netzwerken so einen verstrahlten Post lesen? Aber wenn der Bundeskanzler himself öffentlich irgendwelche Angriffskriege billigt, ist kein öffentlicher Friede gefährdet?

  • plyth@feddit.org
    link
    fedilink
    Deutsch
    arrow-up
    10
    ·
    4 days ago

    ein von Russen geführter Angriffskrieg gegen das ukrainische Volk in Deutschland selbst nicht strafbar ist.

    Dass die Tat als solche in Deutschland nicht strafbar sei, stehe der Verurteilung jedoch nicht entgegen, so der Senat. Taugliches Objekt einer Billigung könne auch eine Tat sein, die zwar nicht dem deutschen Strafrecht unterfalle, aber gleichwohl geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören.

    Ausreichend sei vielmehr, dass bei vielen Menschen in Deutschland die Befürchtung verstärkt werde, künftig in einer stärker durch Angriffskriege geprägten Welt leben zu müssen, und dadurch ihr Vertrauen in die Rechtssicherheit erschüttert werde.

    Heisst das, wenn jemand sagt, dass Russland die EU angreifen werde, dass das dann strafbar ist, weil es verunsichert? Wo bleibt dann die freie Diskussion? Man muss doch solche Befürchtungen aussprechen dürfen, auch auf sozialen Medien.

    Im Prinzip gilt das dann für alles. Anmahnung des Klimawandels ist verboten, weil es den sozialen Frieden stört.

    Was ist der relevante Unterschied, was genau ist verboten? Ich hab es leider nicht verstanden.

    • schnurrito@discuss.tchncs.de
      link
      fedilink
      arrow-up
      7
      arrow-down
      1
      ·
      4 days ago

      Nein, lies die Strafnorm durch: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__140.html

      Nichts von dem, was du nennst, ist eine Billigung einer Straftat.

      Natürlich sollten solche Paragraphen in einer freien Gesellschaft mit Recht auf freie Rede und Meinungsäußerung trotzdem nicht existieren. Oder wenn sie existieren, sollten Gerichte sie so auslegen, dass sie nur dann anwendbar sind, wenn die zugrundeliegende Straftat auch im räumlichen Anwendungsbereich des inländischen Strafgesetzbuches geschehen ist. Aber auf der Welt sollte vieles anders sein, als es ist.

      • plyth@feddit.org
        link
        fedilink
        Deutsch
        arrow-up
        4
        arrow-down
        1
        ·
        4 days ago

        Der entscheidende Satz im Artikel ist für mich:

        Taugliches Objekt einer Billigung könne auch eine Tat sein, die zwar nicht dem deutschen Strafrecht unterfalle, aber gleichwohl geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören.

        Das hebelt das Gesetz aus. Wie kann das Teil eines Urteils sein? Alles kann theoretisch eine Tat sein.

      • squaresinger@lemmy.world
        link
        fedilink
        arrow-up
        2
        ·
        4 days ago

        Naja, öffentliches Billigen (also gutheißen) von schweren Straftaten ist schon eher uncool.

        Man stelle sich vor dass z.B. die AfD und/oder die Springerpresse eine Kampagne veranstalten, wo sie einen Mörder in den Himmel loben, der einen Politiker von der Gegenseite ermordet hat.

        Könnte durchaus für Trittbrettfahrer sorgen.

        • kossa@feddit.org
          link
          fedilink
          arrow-up
          2
          ·
          4 days ago

          Nach dem 138 dürften sie das aber bei allen Körperverletzungsdelikten, auch bei Körperverletzung mit Todesfolge ¯\_(ツ)_/¯

          • squaresinger@lemmy.world
            link
            fedilink
            arrow-up
            1
            ·
            4 days ago

            Ja, das ist auch nicht so cool.

            In 140 geht’s ja nicht nur um Billigen (allerdings nur auf großer Bühne) sondern auch um Belohnen. Ich finde, das könnte durchaus ein bisschen weiter ausgedehnt werden.

            Das auf großer Bühne Billigen und/oder Belohnen von schweren Straftaten fühlt sich irgendwie Gesellschaftsgefährdend an und sollte meiner Meinung nach durchaus etwas strenger reguliert sein.

  • Hl. Strohsack (123)@feddit.org
    link
    fedilink
    Deutsch
    arrow-up
    4
    ·
    5 days ago

    Unabhängig vom Thema störe ich mich an folgendem Satz:

    Die Tagessätze und damit die Höhe der Geldstrafe setzte das OLG Braunschweig wegen des zeitlichen Abstands zwischen Tat und Urteil auf 45 herab.

    Wenn also eine Tat begangen wird und die Justiz aus welchem Grund auch immer zu wenig Ressourcen zur Verfügung hat zeitnah ein Urteil zu sprechen, ist die Ungewissheit quasi Teil der Bestrafung und damit gleichwertig wie eine sonst eventuell höhere Freiheits- oder Geldstrafe?

    Das erscheint mir laienhaft betrachtet nicht gerade ausgewogen. Ich könnte wohlmöglich angeklagt sein, in Untersuchungshaft kommen und erlebte in der Zeit eine Menge negativer Folgen, weil ich nicht meinen gewohnten Alltag leben kann.

    Aber wenn dann ein Gericht durch eher abstrakte, allgemeine Gesetze und vergleichbare Fälle/Urteile plus die eher konkrete Situtation festgelegte Spielräume hat und sie dazu tendieren das Mittel zu wählen ist das im Rechtsstaat doch wohl begründet auf gut begründbarer, bestenfalls faktenbasierter und beweis- oder messbarer, Intensität, Motivation und so?!

    • clucose@lemmy.ml
      link
      fedilink
      arrow-up
      9
      ·
      4 days ago

      Nein. Strafe soll zeitnah ausgesprochen werden um einen erzieherischen Effekt zu zeigen. So ist jedenfalls die Rechtstheorie. Dieser Umstand lief mir schon mehrmals über den Weg.

    • glasratz@feddit.org
      link
      fedilink
      arrow-up
      6
      ·
      4 days ago

      Ich kenne mich da jetzt auch nicht professionell aus, aber das scheint öfter vorzukommen. Hintergrund ist wohl, dass man das Recht auf einen raschen Prozess hat und es angerechnet werden muss, wenn dieses Recht verletzt wird.

    • Zacryon@feddit.org
      link
      fedilink
      arrow-up
      2
      ·
      4 days ago

      Vielleicht, weil es hier auch darub geht, dass die Billigung öffentlich für Unruhe gesorgt hatte und das inzwischen beruhigter ist? Keine Ahnung, wohne nicht rechts am Wald. (Wobei, kommt auf die Blickposition und -Richtung an.)