• squaresinger@lemmy.world
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    9 days ago

    Naja, öffentliches Billigen (also gutheißen) von schweren Straftaten ist schon eher uncool.

    Man stelle sich vor dass z.B. die AfD und/oder die Springerpresse eine Kampagne veranstalten, wo sie einen Mörder in den Himmel loben, der einen Politiker von der Gegenseite ermordet hat.

    Könnte durchaus für Trittbrettfahrer sorgen.

    • kossa@feddit.org
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      9 days ago

      Nach dem 138 dürften sie das aber bei allen Körperverletzungsdelikten, auch bei Körperverletzung mit Todesfolge ¯\_(ツ)_/¯

      • squaresinger@lemmy.world
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        9 days ago

        Ja, das ist auch nicht so cool.

        In 140 geht’s ja nicht nur um Billigen (allerdings nur auf großer Bühne) sondern auch um Belohnen. Ich finde, das könnte durchaus ein bisschen weiter ausgedehnt werden.

        Das auf großer Bühne Billigen und/oder Belohnen von schweren Straftaten fühlt sich irgendwie Gesellschaftsgefährdend an und sollte meiner Meinung nach durchaus etwas strenger reguliert sein.