Finde es erschreckend, dass sowas in Deutschland möglich ist.

  • Sailing7@lemmy.ml
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    3 months ago

    Was für ne abgefuckte scheiße alter. Man muss wohl echt aufpassen mit welchen daten man Öffentlich auftritt. Irgendwoher muss der typ, der die falschmeldung abgegeben hat, ja entweder public IP oder Hausnummer mit straßenname her haben.

    • Tartufo@lemmy.world
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      3 months ago

      Das Problem mit der Datenangabe ist leider, dass man hier in Deutschland ziemlich oft ein Impressum braucht (soweit ich informiert bin auch als Streamer), wenn man keine Bußgelder riskieren will… Da haben so Spinner wie die, die hier die Polizei gerufen haben, leichtes Spiel.

      • Ooops@feddit.org
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        3 months ago

        soweit ich informiert bin auch als Streamer

        Du brauchst eins, wenn du gewerblich tätig bist. Als Streamer also dann, wenn du damit direkt oder durch geschaltete Werbung Geld verdienst.

        • cjk@discuss.tchncs.de
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          3 months ago

          Oder wenn es dein berufliches Tätigkeitsfeld berührt. Da wird dann halt Werbung unterstellt.

          Beispiel: du bist Software-Entwickler und betreibst ein Weblog, in dem du über Software-Zeugs schreibst. Das ist Impressumspflichtig.

      • YourPrivatHater@ani.social
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        3 months ago

        Die meisten geben aber einen Firmensitz bzw Briefkasten an als Impressum, was absolut richtig ist.

        Das da nachgestellt werden muss ist bei der Menge an Swatting in den letzten Jahren klar.

          • YourPrivatHater@ani.social
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            3 months ago

            Du kannst dir recht schnell eine gbr eintragen lassen und einen Briefkasten mieten. Das das notwendig ist, ist eine andere Sache, bin ich auch nicht fein mit.

            • Tartufo@lemmy.world
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              3 months ago

              Eine GbR trägt man nicht mal eben so ein, da braucht man mindestens mal noch eine zweite Person. Und ob du dich wirklich als e.K. (oder was anderes) im HR eintragen lassen willst, ist auch erstmal fraglich, da für dich dann direkt mal andere Regeln (z.B. bei Strafzahlungen wegen Verzug beim Bezahlen von Rechnungen) gelten als für eine ganze normale GbR oder nichteingetragene Kaufleute.

              Außerdem muss mWn eine ladungsfähige Adresse im Impressum stehen, ein Postfach dürfte idR nicht als ladungsfähig durchgehen.

                • Tartufo@lemmy.world
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                  3 months ago

                  Du hattest weiter oben geschrieben, dass auch nur ein Name ausreicht. Den hast du selbst wenn du extra deswegen erfolgreich eine Firma mit Registereintrag gründest (um das Adressproblem zu umgehen) nicht weg. Der Name von Geschäftsführern und Prokuristen steht im Handelsregistereintrag mit drin und diese Einträge sind relativ einfach und von jedem abrufbar. Du hast sogar das jeweilige Geburtsdatum mit dabei. Von da aus ist es dann auch je nach Person nicht zwangsläufig mehr all zu schwierig an weitere Daten zu kommen, “Social” Media sei dank.

                  Das Problem bleibt also bestehen, selbst wenn man als Täter ein paar Schritte mehr gehen muss. Wer anderen zum Spaß die Polizei auf den Hals hetzt, geht auch dazu notfalls ein paar Schritte weiter.

                  • YourPrivatHater@ani.social
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                    3 months ago

                    Du kannst trotzdem zumindest etwas mehr dagegen machen als direkt die private Adresse online zu stellen.

    • YourPrivatHater@ani.social
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      3 months ago

      Das Problem ist, du brauchst theoretisch nur einen Namen. Dann schaltest du eine Anzeige gegen die Person und sofort werden dir derartige daten gegeben. Und Anzeige schalten geht schnell.

      Ich finde das da ein Gericht dazwischen muss.

      • leisesprecher@feddit.org
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        3 months ago

        Nein, so einfach funktioniert das nicht. Die Polizei kann natürlich relativ einfach mit dem Namen auch die Adresse aus dem Melderegister ziehen, als Anzeigender bekommst du die aber nicht “mal eben so”. Zunächst muss überhaupt erst mal ein Staatsanwalt die Anzeige überhaupt aufnehmen und ein Verfahren eröffnen oder (bei Antragsdelikten) muss der Anzeigende schriftlich einen Strafantrag stellen.