Das ist schon klar, allerdings stellen Dienstverhältnisse eine etwas abweichende Beschäftigungsform dar. Infolgedessen, ist es als Dienst zu sehen, wenn Fahrten in Uniform vorgenommen werden, denn nach Außen steht ja da dann offiziell nicht der Kevin, sondern ein Soldat. Und damit greifen dann auch die Ansprüche die an ihn im Dienst gestellt werden voll. Ich schätze auch, dass sich die Inanspruchnahme des gratis Bahnfahrens auf die Trennungsgeldhöhe auswirkt.
Nein. Die Annahme von Geschenken oder Vergünstigungen, welche nur aufgrund der dienstlichen Tätigkeit gewährt werden ist verboten.
https://www.bmvg.de/de/presse/erfolg-kostenloses-bahnfahren-in-uniform-3279156
In Uniform = im Dienst. Da die Bahn im Endeffekt auch nur dem Bund gehört, wird die Nummer unter Bürokratievermeidung/-Abbau laufen.
Das ist schon klar, allerdings stellen Dienstverhältnisse eine etwas abweichende Beschäftigungsform dar. Infolgedessen, ist es als Dienst zu sehen, wenn Fahrten in Uniform vorgenommen werden, denn nach Außen steht ja da dann offiziell nicht der Kevin, sondern ein Soldat. Und damit greifen dann auch die Ansprüche die an ihn im Dienst gestellt werden voll. Ich schätze auch, dass sich die Inanspruchnahme des gratis Bahnfahrens auf die Trennungsgeldhöhe auswirkt.
Zählt das auch in der Freizeit?
Ja. Das Amt ist nicht gebunden an die Arbeitszeiten.
Ja