(1) Gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, von der durchgehenden Fahrbahn ab, darf beim Abbiegen vom Beginn einer breiten Leitlinie (Zeichen 340) rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn gefahren werden.
(2) Auf Autobahnen und anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften darf auf Einfädelungsstreifen schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen.
(3) Auf Ausfädelungsstreifen darf nicht schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen. Stockt oder steht der Verkehr auf den durchgehenden Fahrstreifen, darf auf dem Ausfädelungsstreifen mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht überholt werden.
Dat ist was anderes. Ihr quatscht an einander vorbei.
Du meinst strecken, die durch einen dicken trennstreifen getrennt sind.
Er meint den klassischen abfahrt-streifen, der meist zuvor der Standstreifen ist.
Also dat, wo auch die 300m, 200m und 100m markierungen die abfahrt ankündigen.
Und ich muss euch beiden zustimmen.
Bei dicken streifen darf man auch rechts schneller fahren (auch wenns grad nicht so geil ist, wenn da einer mit <80kmh differenzgeschwindigkeit langfetzt)
Bei ganz normalen streifen für Autobahnabfahrten – das sind streifen auf denen abgebremst wird. Das ist kein beschleunigungsstreifen, auf dem das in ordnung ist. Hier is nix mit rechts über ziehen und den streifen für ein überholmanöver nutzen.
Genauso ist es, entscheidend ist die Dicke der Trennlinie. Es gibt auch Autobahnabfahrten wie du sie beschreibst mit dicken Trennlinien und dann dürfte man wieder rechts überholen.
(3) Auf Ausfädelungsstreifen darf nicht schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen. Stockt oder steht der Verkehr auf den durchgehenden Fahrstreifen, darf auf dem Ausfädelungsstreifen mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht überholt werden.
Gut ich übersetze das dann mal:
Nur bei Stau/Stockender Verkehr darf in mäßiger und mit besonderer Vorsicht überholt werden.
Ich gehe aber von einer normalen Situation aus, fließender Verkehr.
In dem Bild ist das aber doch eine andere Situation. Hier ist kein Ausfädelungsstreifen dargestellt, sondern eine sich aufteilende Autobahn, bei der alle vier Streifen zum durchgehenden Fahrstreifen werden. Also im von dir zitierten Gesetz (1), wohingegen die Autobahnabfahrt in (3) erklärt ist.
Das spielt keine Rolle. Entscheidend ist die Dicke der Trennlinie, diese entscheidet ob ein Fahrbahnstreifen eine Ausfädelspur ist. Das gelbe Auto ganz rechts auf dem Bild dürfte beispielsweise auch rechts überholen.
Das gelbe Auto ganz rechts ist auch auf einer sich trennenden Fahrbahn, nicht auf einem Ausfädelungsstreifen (was zur Hölle ist das für ein Wort). Man siehe das Autobahnschild, auf dem der Pfeil für alle 3 Richtungen gerade geht
(1) Gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, von der durchgehenden Fahrbahn ab, darf beim Abbiegen vom Beginn einer breiten Leitlinie (Zeichen 340) rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn gefahren werden. (2) Auf Autobahnen und anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften darf auf Einfädelungsstreifen schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen. (3) Auf Ausfädelungsstreifen darf nicht schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen. Stockt oder steht der Verkehr auf den durchgehenden Fahrstreifen, darf auf dem Ausfädelungsstreifen mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht überholt werden.
Quelle: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 7a Abgehende Fahrstreifen, Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifenl
Dat ist was anderes. Ihr quatscht an einander vorbei.
Du meinst strecken, die durch einen dicken trennstreifen getrennt sind.
Er meint den klassischen abfahrt-streifen, der meist zuvor der Standstreifen ist. Also dat, wo auch die 300m, 200m und 100m markierungen die abfahrt ankündigen.
Und ich muss euch beiden zustimmen.
Bei dicken streifen darf man auch rechts schneller fahren (auch wenns grad nicht so geil ist, wenn da einer mit <80kmh differenzgeschwindigkeit langfetzt)
Bei ganz normalen streifen für Autobahnabfahrten – das sind streifen auf denen abgebremst wird. Das ist kein beschleunigungsstreifen, auf dem das in ordnung ist. Hier is nix mit rechts über ziehen und den streifen für ein überholmanöver nutzen.
Genauso ist es, entscheidend ist die Dicke der Trennlinie. Es gibt auch Autobahnabfahrten wie du sie beschreibst mit dicken Trennlinien und dann dürfte man wieder rechts überholen.
Yupp stimmt. Die sind ja meist zu sehen wenns direkt auf andere autobahnen weiter geht.
Gut ich übersetze das dann mal:
Nur bei Stau/Stockender Verkehr darf in mäßiger und mit besonderer Vorsicht überholt werden.
Ich gehe aber von einer normalen Situation aus, fließender Verkehr.
Es kommt auf die Breite der Trennlinie an, die die Spuren trennt:
Dünne Trennlinie - Man darf rechts nicht überholen. (roter Pfeil)
Dicke Trennlinie - Man darf rechts überholen. (grüner Pfeil)
In dem Bild ist das aber doch eine andere Situation. Hier ist kein Ausfädelungsstreifen dargestellt, sondern eine sich aufteilende Autobahn, bei der alle vier Streifen zum durchgehenden Fahrstreifen werden. Also im von dir zitierten Gesetz (1), wohingegen die Autobahnabfahrt in (3) erklärt ist.
Das spielt keine Rolle. Entscheidend ist die Dicke der Trennlinie, diese entscheidet ob ein Fahrbahnstreifen eine Ausfädelspur ist. Das gelbe Auto ganz rechts auf dem Bild dürfte beispielsweise auch rechts überholen.
Das gelbe Auto ganz rechts ist auch auf einer sich trennenden Fahrbahn, nicht auf einem Ausfädelungsstreifen (was zur Hölle ist das für ein Wort). Man siehe das Autobahnschild, auf dem der Pfeil für alle 3 Richtungen gerade geht
Schlug mich zu es.