Situation 1 würde ich zwar als legal einschätzen, jedoch nicht mit Sicherheit. Auf jeden Fall ist es ein rschlch-Fahrmanöver.
Situation 2 steht sowieso außer Frage. Der Standstreifen ist in jedem Fall tabu.
Situation 3 liest sich als handele sich um innerorts. Innerorts besteht freie Fahrstreifenwahl, wäre also m.M.n. auch legal aber auch nicht die feine Art.
Genauso ist es, entscheidend ist die Dicke der Trennlinie. Es gibt auch Autobahnabfahrten wie du sie beschreibst mit dicken Trennlinien und dann dürfte man wieder rechts überholen.