• General_Effort@lemmy.world
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    13 days ago

    Ist ja auch eine blöde Situation für die Polizei. Da stehst du irgendwo rum und weißt nicht, ob du gerade Opfer eines schweres Gewaltverbrechen wirst. Ist so eine Situation öffentlich, oder nicht? Wenn nein, dann ist eine Tonaufnahme der Gespräche nämlich digitale Gewalt (§201 StGB)! Oder stell dir vor, die veröffentlichen das unverpixelt. Da wirst du praktisch grün und blau geschlagen und weißt es noch gar nicht. Es gibt ja keinen Unterschied zwischen digitaler und echter Gewalt.