Aber übel. Ich wünsche mir in vielen Gastronomie betrieben, sehnlichst mehr Akustikschaum aber natürlich, welchen der entsprechend behandelt ist, dass er nicht Feuer fängt. Hab zuhause bisschen Basotect. Reicht da eigentlich Brandschutz nach DIN 4102 B1 ?
Ja, Heizöl ist schwer entflammbar. Wenn es erstmal brennt, tut es das allerdings sehr gut.
Auch behandeltem Schaum würde ich persönlich nicht trauen, wenn da Zündquellen in der Nähe sind.
Geschäumte Kunststoffe sind halt letztendlich schon mit Luft vorgemischtes verfestigtes Heizöl. Wenn das Feuer fängt, hast Du enorme Hitze- und Rauchentwicklung. Flammschtzmittel helfen da nur bedingt. Gerade bei Dämmschäumen hat man ja bei einigen Fassadenbränden in den letzten paar Jahren schon gesehen, was als Baustoff zugelassene schwer entflammbare Schaumstoffe so können.
Nicht ohne Grund sind Fassadendämmungen aus Kunststoff-Schäumen nur zulässig, wenn und solange der Dämmstoff von einer intakten Putzschicht geschützt ist und zwischen den Geschossen und über Fenstern Brandriegel aus nichtbrennbaren Dämmstoffen eingebaut sind.
Heizöl braucht erstaunlich lange, bis es anfängt zu brennen. https://youtube.com/shorts/DWAm2_IVlbk
Aber übel. Ich wünsche mir in vielen Gastronomie betrieben, sehnlichst mehr Akustikschaum aber natürlich, welchen der entsprechend behandelt ist, dass er nicht Feuer fängt. Hab zuhause bisschen Basotect. Reicht da eigentlich Brandschutz nach DIN 4102 B1 ?
Ja, Heizöl ist schwer entflammbar. Wenn es erstmal brennt, tut es das allerdings sehr gut.
Auch behandeltem Schaum würde ich persönlich nicht trauen, wenn da Zündquellen in der Nähe sind.
Geschäumte Kunststoffe sind halt letztendlich schon mit Luft vorgemischtes verfestigtes Heizöl. Wenn das Feuer fängt, hast Du enorme Hitze- und Rauchentwicklung. Flammschtzmittel helfen da nur bedingt. Gerade bei Dämmschäumen hat man ja bei einigen Fassadenbränden in den letzten paar Jahren schon gesehen, was als Baustoff zugelassene schwer entflammbare Schaumstoffe so können.
Nicht ohne Grund sind Fassadendämmungen aus Kunststoff-Schäumen nur zulässig, wenn und solange der Dämmstoff von einer intakten Putzschicht geschützt ist und zwischen den Geschossen und über Fenstern Brandriegel aus nichtbrennbaren Dämmstoffen eingebaut sind.