Extremisten müssten inhaltlich gestellt werden, man könne sie nicht im Gerichtssaal bekämpfen, heißt es immer wieder. Warum eigentlich?

Wenn es in den westlichen Demokratien einen Glaubenssatz gibt, dann diesen: Extremisten müssten inhaltlich beziehungsweise an der Wahlurne gestellt werden, man könne sie nicht im Gerichtssaal besiegen. Deshalb gibt es in Deutschland kein Verbot der AfD und deshalb – so wird jetzt argumentiert – sei es falsch, dass Marine Le Pen wegen Veruntreuung für fünf Jahre von öffentlichen Ämtern ausgeschlossen wird. Schließlich habe ihre Partei bei der letzten Parlamentswahl in Frankreich mehr als 30 Prozent der Stimmen erhalten. Und man könne 30 Prozent Le-Pen-Wählerinnen nicht ignorieren. So wie man auch die Wähler der AfD nicht ignoreren könne.

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