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Dass diese trotz des ersten Beschlusses noch einmal Beugehaft gegen Lina E. vollstrecken wolle, sei „aus rechtsstaatlicher Sicht nach Auffassung der Kammer befremdlich“, heißt es.
Juristen-Sprech für “Alter, was zur Hölle soll das”?
Aka. Wie bist du durch das Examen gekommen?



