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Cake day: June 21st, 2024

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  • Stattdessen dürfte es einige Irritationen ausgelöst haben.

    Bei mir z.B.

    Soweit ich das verstanden habe, sieht die Verordnung vor, dass im Melderegister auch ehemalige Namens-/Geschlechtereinträge gespeichert werden sollen, wenn eine Änderung nach dem SBGG vorgenommen wird. Das ist de facto ein Register für Transmenschen und daher natürlich Bullshit. Wenn ich das Schreiben vom BMI richtig interpretiere, wird argumentiert, dass, wenn die Verordnung nicht erlassen wird, weiterhin die Änderungen manuell und per Postweg erledigt werden müssen. Plus diverse andere mehr oder weniger fadenscheinige Argumente.

    Habe ich das soweit richtig verstanden?

    Wenn ja, erscheint mir die Lösung einfach. Streicht die Speicherung der veralteten Daten und dann ist alles in Butter. Dass die Union auf Bundesebene mit ihrem Steigbügelhalter-Speedrun das nicht will, erscheint mir andererseits auch wiederum “nachvollziehbar”.