In Österreich fällt mir leider keine/r ein.

    • Turbodad@feddit.org
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      22
      ·
      13 days ago

      Würde ich jetzt nicht so sehen.

      Nach Artikel 82 Grundgesetz werden Gesetze “vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet”. Der Präsident prüft die Gesetze. Ablehnen kann er sie nur, wenn sie nach seiner Überzeugung “zweifelsfrei und offenkundig” gegen die Verfassung verstoßen.

      Ein Präsident, der überparteilich und integer Gesetze frei von Parteipolitik-Zwängen auch ablehnt wäre bei der aktuellen Gurkentruppe neoliberaler schwarzlackierter FDPler vielleicht spannend.

      • einkorn@feddit.org
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        6
        ·
        13 days ago

        Es tut mir leid das zu sagen, aber soziale Leistungen zu streichen, ist nicht automatisch verfassungswidrig. Entsprechend könnte der Bundespräsident da formal nicht einschreiten.

        • Turbodad@feddit.org
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          8
          ·
          13 days ago

          soziale Leistungen zu streichen, ist nicht automatisch verfassungswidrig

          Woher nimmst Du das aus meiner Aussage? Wegen der Formulierung “Gurkentruppe neoliberaler schwarzlackierter FDPler”?

          Viel spannender wird die Frage doch bei so einem hirngesponnenes Anti-Vergesellschaftungs-Gesetz welches z.B. Art. 14, Abs 3 GG oder Art. 15 per Gesetz verhindern will, schon eher. Oder die lustigen Geheim-Polizei-Gesetze die sich unser Innenminister ekstatisch ausmalt, der sich eh um geltendes Recht einen feuchten Kericht schert.

          • RidderSport@feddit.org
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            1
            ·
            13 days ago

            Der BP muss nur Gesetze der Bundeslegislative unterzeichnen. Landesgesetze, woher ich persönlich bislang nur Forderung nach entsprechenden Gesetzen gehört habe, fallen nicht in seine Zuständigkeit