Was sollte erlaubt sein, um Kindesmissbrauch aufzudecken? In der EU gibt es darüber bei der sogenannten Chatkontrolle seit Jahren Streit, und nun doch noch eine Einigung – zumindest übergangsweise.
Chatkontrolle “1.0”: Überwachung öffentlicher und nicht-verschlüsselter Kommunikationswege und
Chatkontrolle “2.0”: Überwachung auch verschlüsselter Kommunikationswege; heißt: Backdoors in Messengern oder on-device-Scanning durch die zwangsweise Trojanisierung sämtlicher Betriebssysteme.
Beides ist offen grundrechtswidriger Rotz, aber 2.0 wäre noch mit deutlich mehr Flurschaden verbunden. Nicht, dass sie es nicht weiter versuchen werden…
Gemeint ist damit:
Beides ist offen grundrechtswidriger Rotz, aber 2.0 wäre noch mit deutlich mehr Flurschaden verbunden. Nicht, dass sie es nicht weiter versuchen werden…
Das ergäbe im Zusammenhang des Artikels keinen Sinn, dass das gemeint ist.