Harald Thomé bekommt gleich den ⬆️
Wenn man etwas in dem Bereich sucht, dann taucht meist etwas von ihm/Tacheles in den Suchergebnissen auf. Und der Leitfaden SGB II / SGB XII den er herausgibt, ist auch nicht schlecht.
Ich bestreite nicht, dass es Menschen gibt, die das System beim Bürgergeld ausnutzen. Aber, wie fallen diese Leute denn wirklich ins Gewicht? Es gibt spektakuläre (Einzel-)Fälle von Ausnutzung, wo relativ hohe Beträge auflaufen, aber im Vergleich mit anderen Bereichen sind das Kleckerbeträge. Allein der Verwaltungsaufwand bei SGB II-Leistungen verursacht hohe Kosten - (Personalkosten, Infrastruktur, etc). Aber nicht daran wird gearbeitet, sondern das System soll meist so abgeändert werden, dass die Menschen im Sozialleistungsbezug noch mehr gegängelt und drangsaliert werden. Das verursacht meist einen höheren Arbeitsaufwand. Dies anstelle von gut gesetzter Hilfe, die tatsächlich nachweislich etwas Positives bewirken kann.
Aber das Problem mit "Einzelfall(un)gerechtigkeit" in diesem Bereich ist, dass es wieder die Leute trifft, die eh schon extrem benachteiligt sind. Und hier kann es im wahrsten Sinne des Wortes an die Existenz gehen. Das ist der Punkt, der mir am wichtigsten erscheint.
Ich bin mir auch sicher, dass bei den "Totalverweigerern" Leute mit wenigen Sozialkontakten und psychischen Problemen in nicht unerheblichem Maße hineinfallen. Also Menschen, die tatsächlich mehr Hilfe brauchen und die man jetzt so richtig durchs Raster fallen lässt. Die können sich ja nicht wehren und haben keine Lobby.
Das tut mir sehr leid 🫂 Die Kleinen schaffen es so schnell sich bei einem emotional einzunisten.
Bei der Diagnose hat man leider kaum eine Chance ihnen helfen zu können. Ich bin mir aber sicher, dass die Welli-Dame bei Dir ein wunderschönes Heim und ein gutes Leben hatte. Und das zählt für den Vogel am meisten.
Da will sich die Redaktion vermutlich nicht angreifbar machen, falls die Aussage des Fahrers sich als nicht korrekt erweist oder ein technischer Defekt vorliegt.
Wäre es tatsächlich so, dass "die Firma" hier eine Fernabschaltung initiiert hat, dann hast Du vollkommen recht, dass wahrscheinlich schwere Delikte im Raum stehen. Allerdings kann ich weder zu italienischem noch zu österreichischem Strafrecht viel sagen. In Deutschland würde ich auch prüfen, was da so infrage kommen könnte. Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315 b StGB) wäre das erste. Für Mord könnte auch niedere Beweggründe treffen und je nachdem eventuell "gemeingefährliche Mittel" wenn der Fahrer die Kontrolle verliert, können andere Verkehrsteilnehmer ebenfalls gefährdet werden.
Es träfe den richtigen