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Buchhandlungspreis: Weimer unterließ Nachfrage beim Verfassungsschutz

Weimer unterließ Nachfrage beim Verfassungsschutz

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Im Kulturausschuss sprach Weimer über „Feinde des Staates“ und „Extremisten“. Es dürfe kein Staatsgeld für Institutionen geben, „die verfassungsfeindliche Elemente in sich haben“ – das sei „ein ganz klares Kriterium“. David Schliesing, dem Obmann der Linken, hielt er entgegen, dieser hätte bestimmt protestiert, wenn der Preis an „eine Nazi-Buchhandlung in Erfurt“ gegangen wäre, und ihn dann gefragt: „Haben Sie denn keine Verfahren, wie man das prüft?“ Damit suggerierte Weimer, er wisse, dass man es in Göttingen, Bremen und Berlin mit den linken Äquivalenten von Nazi-Buchhandlungen zu tun habe. Aber Weimer hat gar kein Verfahren, und er hat das vom BfV bereitgestellte Verfahren nicht für eigene Erkenntnisbildung genutzt.

Man hat das Haber-Verfahren eine Blackbox genannt. Das gilt für den Regelfall und ist problematisch genug. Wer das Verfahren einleitet, kann indes die schwarze Blende entfernen, wenn er es lieber genauer wissen will. Wolfram Weimer bleibt sich treu: Er ist sich seiner Sache sicher, weil er sie nicht kennt.

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