Neuauflage des Fretterode-Prozesses: Rechtsextreme Journalistenjäger doch noch vor Gericht
Neuauflage des Fretterode-Prozesses: Rechtsextreme Journalistenjäger doch noch vor Gericht
Neuauflage des Fretterode-Prozesses: Rechtsextreme Journalistenjäger doch noch vor Gericht

Der Bundesgerichtshof gab ihnen im März 2024 recht und kritisierte die Beweiswürdigung des Gerichtes mit deutlichen Worten. Trotzdem brauchte es weitere anderthalb Jahre – und eine Verzögerungsrüge der Nebenkläger – bis der Fall Fretterode erneut zur Verhandlung angesetzt wurde.
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Für viele in diesem Bereich Tätige reiht sich der Fretterode-Prozess ein in eine ganze Reihe ähnlicher Verfahren: Da waren zuletzt etwa die milden Strafen gegen die Männer, die 2022 auf einer Coronademo in Dresden-Laubegast Journalisten angegriffen hatten. Der brutale Angriff auf die Ballstädter Kirmesgesellschaft 2014, der ebenfalls nur zu Bewährungsstrafen führte. Die schleppende Aufklärung des groß angelegten Neonazi-Angriffs auf den linken Leipziger Stadtteil Connewitz, bei dem auch einer der hier Angeklagten mitmischte.
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Der, unkt Rechtsanwalt Sven Adam, der im Fretterode-Verfahren einen der Nebenkläger vertritt, ist auch in diesem Fall äußerst wahrscheinlich. Aber ein „tatangemessenes Urteil“ erwarte er ohnehin nicht mehr. Die Nebenklage setzt vor allem darauf, dass dieses Mal der Tatvorwurf des „schweren Raubes“ (der Fotoausrüstung) nicht wieder unter den Tisch fällt.
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