Was nicht dasteht, ist, ob es einen Zwang gibt, bereits verkaufte Produkte zurückzunehmen, bzw. deren Benutzung zu untersagen.
Was nicht dasteht, ist, ob es einen Zwang gibt, bereits verkaufte Produkte zurückzunehmen, bzw. deren Benutzung zu untersagen.
„Erhebliches Risiko“ für was? Was ist das für eine nichtssagende Aussage (die steht übrigens auch genau so im Artikel, ohne Ergänzung).
Ja, es erfüllt die Grenzwerte nicht. Und jetzt? Es beeinflusst andere Geräte und Funkverbindungen, ist klar. Aber das soll jetzt ein erhebliches Risiko sein? Weiß ja nicht…
Es ist dann ein “erhebliches Risiko” für irgendwas, wenn die gestörten Funkverbindungen eben für den Betrieb von diesem Irgendwas wichtig sind.