Was nicht dasteht, ist, ob es einen Zwang gibt, bereits verkaufte Produkte zurückzunehmen, bzw. deren Benutzung zu untersagen.
Was nicht dasteht, ist, ob es einen Zwang gibt, bereits verkaufte Produkte zurückzunehmen, bzw. deren Benutzung zu untersagen.
Es ist dann ein “erhebliches Risiko” für irgendwas, wenn die gestörten Funkverbindungen eben für den Betrieb von diesem Irgendwas wichtig sind.