Von dem Verbot sind nicht alle Bereiche betroffen. Für den Außer-Haus-Verkauf, wie beispielsweise bei Drive-in-Angeboten, Coffee to go oder verpackten Mahlzeiten für unterwegs, bleiben die Einzelportionen weiterhin zulässig. Ebenso gelten strikte Ausnahmeregelungen für Krankenhäuser, Pflegeheime und vergleichbare medizinische Einrichtungen, in denen die kleinen Verpackungseinheiten aus hygienischen Gründen auch in Zukunft benötigt werden.

  • pleb_maximus@piefed.zip
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    6 days ago

    Ich meine wie viel Prozent der muellmenge oder des CO2 Ausstoßes machen Trinkhalme oder Ketchuptueten aus?

    Dabei geht es nicht um den CO2 Ausstoß bei der Produktion, sondern darum dass das Zeugs hinterher nicht sm anderen Ende der Welt in der Umwelt herumliegt und schlimmstenfalls massig Viecher dran verrecken.