Tatsächlich muss das Flugzeug durch den Pfändungsaufkleber keinesfalls am Boden bleiben. Ryanair darf im Falle einer Pfändung weiter über die Maschine verfügen. Allerdings gilt bei einem Pfändungsverfahren: Begleicht der Schuldner die Summe nicht, droht eine Zwangsversteigerung.