Ein Mann studiert mehr als drei Jahrzehnte und bekommt im Zweitstudium sogar Wohngeld. Doch nach 68 Semestern ist Schluss: Das Verwaltungsgericht Schleswig verweist auf die Eigenverantwortung des Langzeitstudenten.
G8bt bei uns an der Uni auch so ein paar Kandidaten die quasi Inventar der Uni sind. Haben die Tage beim Aufräumen einen Brief bezüglich der Abrechnung von Fahrtkostem gefunden, der von einer Person Anfang der 2000er verfasst wurde und die Person die den geschrieben hat studiert immer noch an der Uni.
G8bt bei uns an der Uni auch so ein paar Kandidaten die quasi Inventar der Uni sind. Haben die Tage beim Aufräumen einen Brief bezüglich der Abrechnung von Fahrtkostem gefunden, der von einer Person Anfang der 2000er verfasst wurde und die Person die den geschrieben hat studiert immer noch an der Uni.