Drehen die Gerichte jetzt irgendwie alle komplett durch?
Links sind rechtlich problematischer, als wir tech-affinen Menschen aus dem Bauch raus meinen. ZB die Google Fonts Geschichte aus dem DSGVO-Bereich.
Ich glaub aber nicht, dass sich hier groß was ändert.
Das war aber insofern was anderes, weil die Google Fonts vom Browser automatisch eingebunden werden. Bei herkömmlichen Links muss der Nutzer ja noch selbst draufklicken.
Und trotzdem wurden die Abmahnungen wegen der Fonts als unbegründet erklärt.
Da fehlt noch Information. Es gab ein Gerichtsurteil zum Einbinden der Fonts. Das steht.
Danach wurden massenhaft, automatisiert Abmahnungen verschickt, in denen Ersatz für den angeblich erlittenen psychischen Schaden gefordert wurde. Das geht nicht. Es wird oft mehr Durchsetzung von DSGVO gefordert. Das würde dann zb so aussehen, dass die Behörden das Netz nach solchen Sachen crawlen, um dann eben so Strafen rauszuschicken.
Zum Einbinden, kontaktiert der Browser (ab Werk) automatisch die angegebene Adresse. Das wird als Weiterleitung “personenbezogener Daten” gewertet. Wenn der Nutzer den Link anklickt, dann werden dieselben Daten “weitergeleitet”. Aber der Klick ist kaum eine informierte Zustimmung. Also Problem.
Achte mal drauf, wie das auf professionellen Seiten läuft, zB Nachrichten. Für eingebundene Tweets, YT-Videos, Google Maps, usw muss erst Consent weggeklickt werden. Klickbare Links haben alle Noreferrer. Das wird schon reichten, auch wenn ein Warnhinweis, wie beim “datenschutzfreundlichen Mastodon” natürlich besser wäre.
Das Gericht hat noch nichts entschieden. Der BGH möchte die Frage nur vom EuGH beantwortet haben.