Die reformierte Produkthaftungsrichtlinie tritt in Kraft. Sie schafft einen Rahmen für Schadenersatzansprüche bei fehlerhaften Produkten auch im IT-Bereich.
Prinzipiell sicherlich, aber im Detail dürfte es immer auf alles Mögliche ankommen.
Ein RoboTaxi (ala Waymo) ist zum Beispiel ein Service und kein Produkt wie ein Auto.
Bei einer Selbstfahrfunktionen wie DrivePilot von Mercedes muss man halt genau hinschauen, was das Produkt verspricht und was als Produktfehler gewertet wird. Früher oder später dürften sich Gerichte damit auseinandersetzen müssen.
Prinzipiell sicherlich, aber im Detail dürfte es immer auf alles Mögliche ankommen.
Ein RoboTaxi (ala Waymo) ist zum Beispiel ein Service und kein Produkt wie ein Auto.
Bei einer Selbstfahrfunktionen wie DrivePilot von Mercedes muss man halt genau hinschauen, was das Produkt verspricht und was als Produktfehler gewertet wird. Früher oder später dürften sich Gerichte damit auseinandersetzen müssen.