Mietrecht ist in den Staaten nicht einheitlich geregelt. Aber selbst in den Staaten mit quasi keinem Mieterschutz gibt es Mietnomadentum. Halt mit Zyklen von Wochen und wenigen Monaten, anstatt Monaten und Jahren.
Hier wurde halt gefordert Mietnomadentum unmöglich zu machen und das geht schlichtweg nicht.
Du vermischt hier einen Haufen Dinge, und forderst dann, dass das unmöglich gemacht wird. Das finde ich bei Themen, die geschützte persönliche Räume und Altersvorsorge betreffen, halt problematisch.
Mietnomadentum ist erstmal der Akt einen Mietvertrag einzugehen, ohne die Absicht zu haben, den Mietzins zu zahlen. Der Schaden, der dem Vermieter hierbei entsteht, ist lediglich der entgangene Mietzins.
Was du jetzt hier beschreibst ist die Abnutzung der Wohnung über den üblichen Gebrauch hinaus. Das ist ein Risiko, was man mit jedem Mieter eingeht. Egal ob Mietnomade oder Mietzinszahler.
Beides sind erstmal grundsätzliche Risiken, die bei allen Verträgen und Investments auftreten. Wenn du das Risiko nicht eingehen willst, dann gehe zu Sparkasse und lege dein Geld unter Inflation an.
Eine fristlose Kündigung ist übrigens im Regelfall ab einem Rückstand von 2 vollen Monatsmieten möglich.