Vielleicht kann man den Bescheid wegen Formfehlern anfechten. Sind nichtexistente Wörter drin,
Widerspruch ist möglich, aber mit der Begründung kommt man hier mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht weiter.
was soll denn das bedeuten?
Ich erzähl jetzt mal nen Witz: Sozialleistungsträger (also auch Jobcenter) haben umfassende Aufklärungs-, Auskunfts- und Beratungspflichten.
Theoretisch müssten sie also für jeden Bescheidempfänger, der Fragen hierzu hat, den Erklärbär machen.









In DE funktioniert es leider ähnlich. Vermutung wird angestellt, Auskünfte vom Mitbewohner werden angefordert und wenn dann nichts eingereicht wird, erfolgt eine Ablehnung mit der Begründung, dass gegen die Mitwirkungspflicht verstoßen worden sei. Wobei "nichts" die Unterlagen zu den Einkünften und dem Vermögen des Mitbewohners sind. Leider schon erlebt, dass das hiesige zuständige Sozialgericht diese Vorgehensweise nicht beanstandet.