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InitialsDiceBearhttps://github.com/dicebear/dicebearhttps://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/„Initials” (https://github.com/dicebear/dicebear) by „DiceBear”, licensed under „CC0 1.0” (https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/)S
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2 yr. ago

  • Das muss doch unterlassene Hilfeleistung sein.

    Die Kirchen haben in diesem Land Narrenfreiheit. Das beste ist ja, dass wir diese ideologisierte Menschenfeindlichkeit auch noch zur Hauptsache finanzieren finanzieren müssen. Die Kirche pappt ja nicht viel mehr als ihr Logo drauf und dann faseln Leute davon wie viel gutes die Kirche doch tut …

  • Das kann doch alles nicht mehr wahr sein. Jemand, der verhindert, dass ein bei Lebensgefahr notwendiger medizinischer Eingriff vorgenommen wird, gehört vor Gericht und verurteilt.

  • Aber hey, ist ja nur der Innenminister…

    Ich bevorzuge ja "Ex-Verkehrsminister". Einfach nur damit das Pkw-Maut-Desaster nicht vergessen wird.

  • Danke für den Tipp! Das gucke ich mir nachher mal an.

  • Und das von n-tv, dem super linksextremen Medium. /s

    Die CDU muss so langsam mal ernsthaft gucken, ob sie sich noch weiter dem demokratischen Spektrum zurechnen möchte oder ob Trumps USA oder Orbans Ungarn jetzt die große Vorbilder sind. Unter der Führung von Merz und Spahn ist das ja alles andere als klar.

  • Eine demokratisch legitimierte Partei leicht rechts der Mitte kann ein ernsthaftes Bollwerk gegen die wirklich radikalen Elemente (AgD und alles noch weiter rechts) sein.

    Wenn diese von den Republikanern abgeschriebene Politik für dich "leicht rechts der Mitte" ist, dann möchte ich lieber nicht wissen, was für dich die demokratische Mitte ist.

  • Ihr erlebt gerade wie Friedrich Merz die AfD mit Inhalten stellt! /s

    Das ist alles so unglaublich. Wir bekommen echt Verhältnisse wie in den USA. Große Teile der CDU haben sich komplett von unserer liberalen Demokratie verabschiedet und als Gegenpol der "Mitte" haben wir ausgerechnet Lars Klingbeil. Mal wieder einen Seeheimer. Ich kotze im Strahl.

  • aber wäre dies in der Theorie jetzt nicht der Moment in dem der Verfassungsschutz eingreifen müsste, wenn jemand offen fordert gegen die Verfassung zu handeln?

    Nein. Der Verfassungsschutz sammelt nur Informationen.

    Jetzt ist die Zeit, wo endlich die Politik durchgreifen müsste. Die sind nämlich die einzigen, die da was in Bewegung setzten könnten aber Olol der Schweigsame hat das einfach ausgesessen und von Merz und seiner CDU ist außer einer eventuellen Koalition mit den Nazis wohl auch nichts zu erwarten. Die sind doch gerade dabei sich mit der AfD komfortabel zu arrangieren. Das Lügengespinst um Frau Brosius‑​Gersdorf spricht da Bände.

  • Was an einem Fraktionsgeschäftsführer der Landtagsfraktion der AfD Brandenburg "AfD-nah" ist muss man mir aber mal erklären. Mehr AfD geht ja wohl kaum.

  • Hier die komplette Erklärung von Frau Brosius‑​Gersdorf (edit: Hervorhebung durch mich):

    1. Die Berichterstattung über meine Person und meine inhaltlichen Positionen im Zusammenhang mit der Wahl als Richterin des Bundesverfassungsgerichts war in Teilen der Medien unzutreffend und unvollständig, unsachlich und intransparent. Sie war nicht sachorientiert, sondern von dem Ziel geleitet, die Wahl zu verhindern. Die Bezeichnung meiner Person als „ultralinks“ oder „linksradikal“ ist diffamierend und realitätsfern. Inakzeptabel ist auch die Berufung auf anonyme Quellen, zumal, wenn es sich bei dieser Quelle um eine Justizministerin handeln soll.
    2. Kritik müssen sich auch einzelne staatliche Funktionsträger gefallen lassen. Welchen Grund gibt es, sich als Mitglied einer Landesregierung, zumal aus dem Bereich der Justiz, in einer Debatte um eine Verfassungsrichterwahl anonym zu äußern? In Zeiten, in denen Politikerinnen und Politiker für sich zu Recht stärkeren Schutz vor verbalen Angriffen fordern und ein „digitales Vermummungsverbot“ diskutieren, befremden anonyme Äußerungen aus den Reihen politisch verantwortlicher Funktionsträger des Staates. Selbst anonym an medialer Kritik bis hin zu Schmähungen anderer mitzuwirken und gleichzeitig für sich selbst Schmähungsschutz zu fordern, steht im Widerspruch.
    3. Eine eingehende und vollständige inhaltliche Befassung mit meinen wissenschaftlichen Beiträgen hätte gezeigt, dass der Schwerpunkt meiner Forschung das Verfassungs‑, Sozial- und Bildungsrecht ist und dabei auch Themen wie die Regulierung und Finanzierung von Schulen, die Sicherung kommunaler Daseinsvorsorge in Deutschland, die Bewältigung des demografischen Wandels, die Reform unserer Sozialversicherungssysteme und die Digitalisierung der Verwaltung gehören. Ordnet man meine wissenschaftlichen Positionen in ihrer Breite politisch zu, zeigt sich ein Bild der demokratischen Mitte. Einseitige Zuschreibungen („ultralinks“ und „linksradikal“) entbehren der Tatsachenbasis. Sie beruhen auf einer punktuellen und unvollständigen Auswahl einzelner Themen und Thesen, zu denen einzelne Sätze aus dem Zusammenhang gerissen werden, um ein Zerrbild zu zeichnen.

    Zu einzelnen Themen:

    3.1. Die Berichterstattung über meine Position zur Reform des Schwangerschaftsabbruchs entbehrte der Tatsachengrundlage. Der Hauptvorwurf in den Medien ist, dass ich dem ungeborenen Leben die Men‑​schenwürdegarantie abspräche und für einen Schwangerschaftsabbruch bis zur Geburt sei. Das ist falsch. Dem menschlichen Leben steht ab Nidation das Grundrecht auf Leben zu. Dafür bin ich stets eingetreten. Die Aussage, ich wäre für eine Legalisierung und eine (hiervon zu unterscheidende) Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs bis zur Geburt, ist unzutreffend und stellt eine Verunglimpfung dar.

    Richtig ist, dass ich auf das verfassungsrechtliche Dilemma hingewiesen habe, das besteht, wenn man dem ungeborenen Leben ab Nidation die Menschenwürdegarantie zuerkennt wie dem Mensch nach Geburt. Unter der herrschenden rechtsdogmatischen Prämisse der Nichtabwägungsfähigkeit der Menschenwürde mit Grundrechten Dritter wie der Schwangeren wäre ein Schwangerschaftsabbruch unter keinen Umständen zulässig. Auch ein Abbruch wegen medizinischer Indikation bei Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit der Frau schiede dann aus. Es ist aber die seit langem bestehende Rechtslage, dass ein Abbruch bei medizinischer Indikation zulässig ist. Mein Bestreben und meine Aufgabe als Wissenschaftlerin war und ist es, auf diese Problematik und auf Inkonsistenzen im bestehenden Recht hinzuweisen sowie Lösungsmöglichkeiten für eine widerspruchsfreie Regelung des Schwangerschaftsabbruchs aufzuzeigen.

    Die Lösung kann verfassungsrechtlich nur sein, dass entweder die Menschenwürde doch abwägungsfähig ist oder für das ungeborene Leben nicht gilt. Diesen notwendigen verfassungsdogmatischen Erörterungsbedarf habe ich aufgezeigt, ohne damit die Position zu vertreten, dass das ungeborene Leben schutzlos sei. Im Gegenteil: Selbst wenn die Menschenwürde erst für den Mensch ab Geburt gelten sollte, wäre das ungeborene Leben nicht schutzlos. Ihm steht ab Nidation das Grundrecht auf Leben zu, wofür ich stets eingetreten bin. Der Vorwurf, ich würde für einen Schwangerschaftsabbruch bis zur Geburt eintreten und sei „lebenskritisch“, ist falsch und entbehrt jeder Grundlage. Meine diesbezüglichen Veröffentlichungen lassen sich auch nicht dahingehend missverstehen. Das von mir aufgezeigte verfassungsdogmatische Dilemma wird verkürzt wiedergegeben und genutzt, um mir unzutreffend zu unterstellen, ich würde nicht für das Grundrecht auf Leben ab dem Zeitpunkt der Nidation eintreten.

    3.2. Anliegen und Gegenstand der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem religiösen Kopftuch von Rechtsreferendarinnen waren Unterschiede in der Rechtsprechung beim Umgang mit dem Neutralitätsgebot des Staates. Während ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen an staatlichen Schulen verfassungsrechtlich nicht zulässig sein soll, soll ein entsprechendes Verbot für Rechtsreferendarinnen in bestimmten Situationen im Gerichtssaal zulässig sein. Hierin habe ich einen Widerspruch gesehen. In beiden Fällen ist zwischen dem Staat, für den ein Neutralitätsgebot (Identifizierungsverbot) gilt, und den Staatsbediensteten, die ihre grundrechtliche Freiheit ausüben, zu unterscheiden. Der Staat identifiziert sich nicht mit der Grundrechtsausübung seiner Bediensteten. Daraus folgt aber nicht, dass ein Kopftuchverbot stets verfassungswidrig wäre. Denn auch wenn sich ein Kopftuchverbot für Amtswalter nicht auf das Neutralitätsgebot für den Staat stützen lässt, kann es im Einzelfall durch das Mäßigungsgebot für Staatsbedienstete legitimiert sein. Auch hier wird meine Position unzutreffend wiedergegeben.

    3.3. Es wurde berichtet, ich wolle durch Paritätsmodelle für die Wahl des Deutschen Bundestags Wahlgrundsätze wie insbesondere die Wahlgleichheit aushebeln. Richtig ist: Ich habe mich rechtswissenschaftlich mit der Frage auseinandergesetzt, ob das im Grundgesetz verankerte Gebot der Förderung der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern Eingriffe in die Wahlgrundsätze rechtfertigt. Diese Frage ist in der Rechtswissenschaft umstritten und höchstrichterlich nicht geklärt.

    Prof. Dr. Frauke Brosius‑​Gersdorf, LL.M. Potsdam, 15. Juli 2025

    https://www.redeker.de/de/presse/zur-berichterstattung-medien-ueber-bundesverfassungsrichter-

  • "Linksradikal" ... Das ist alles nicht mehr von dieser Welt. Völlig gaga.

  • Wie wär’s wenn Spahn mal beim nächsten Edeka die Regale einräumt statt uns mit seiner Politik zu fisten?

    Er trägt ja schon die "Mitverantwortung" für die Scheiße. Das untrennbarer Teil von Verantwortung auch das tragen der persönlich Konsequenzen ist, das gilt halt für Jens Spahn nicht. Da gilt: Ich trage die Konsequenzen meines Handelns indem ich einfach weiter mache wie bisher und an meiner persönlichen Karriere feile. Geile "Mitverantwortung", die er da trägt. So voller konservativer Werte ... nicht.

  • Das neue Testament ist ja eigentlich quasi der complete instruction overwrite, das alte Testament ist ja nur noch als Prequel da.

    Irgendwie nicht.

    Denkt nicht, ich sei gekommen, um das Gesetz und die Propheten aufzuheben! Ich bin nicht gekommen, um aufzuheben, sondern um zu erfüllen. Amen, ich sage euch: Bis Himmel und Erde vergehen, wird kein Jota und kein Häkchen des Gesetzes vergehen, bevor nicht alles geschehen ist. Wer auch nur eines von den kleinsten Geboten aufhebt und die Menschen entsprechend lehrt, der wird im Himmelreich der Kleinste sein. Wer sie aber hält und halten lehrt, der wird groß sein im Himmelreich.

    Edit:

    Versteh mich nicht falsch mir wäre es anders auch lieber, aber Christen können ihre Scheiße bestens mit der Bibel erklären. Das wurde ja auch Jahrhunderte lang so gemacht und an der Bibel hat sich nicht viel geändert.

  • Wieso quatscht der immer noch in Mikrofone? Schickt den endlich in die Wüste. Die Person ist eine einzige Verächtlichmachung unser Demokratie.

  • Schon heftig. Was die 287 Profs hier sagen ist doch nichts anderes als: Mit Merz und Spahn in der Verantwortung ist unsere verfasste Demokratie in echter Gefahr.

  • Im Zentrum der Erklärung steht das gemeinsame Bekenntnis zu einem respektvollen Umgang in der politischen Debatte. Wahlkampf sei ein legitimer und notwendiger Bestandteil der Demokratie, der den Wählerinnen und Wählern Orientierung bieten solle: „Es gehört zu einer lebendigen Demokratie dazu, dass Wahlkampf ein leidenschaftlicher Wettbewerb um beste Ideen, beste Konzepte und auch um die Stimmen der Bürger*innen ist.“

    [...]

    Mit der Erklärung senden die sieben unterzeichnenden Kandidierenden ein deutliches Signal für einen demokratischen Wahlkampf in Münster. Der Fokus liegt dabei nicht nur auf dem politischen Stil, sondern auch auf der bewussten Abgrenzung gegenüber antidemokratischen Tendenzen. Die zentrale Botschaft: Die politische Debatte soll lebendig sein – aber nicht auf Kosten der demokratischen Grundwerte.

    Da kann ein Kandidat der CDU natürlich nicht unterschreiben.

  • Oder das hier.

    Wenn der HERR, dein Gott, sie in deine Hand gibt, sollst du alle männlichen Personen mit scharfem Schwert erschlagen. Die Frauen aber, die Kinder und Greise, das Vieh und alles, was sich sonst in der Stadt befindet, alles, was sich darin plündern lässt, darfst du dir als Beute nehmen. Was du bei deinen Feinden geplündert hast, darfst du verzehren; denn der HERR, dein Gott, hat es dir geschenkt. So sollst du mit allen Städten verfahren, die sehr weit von dir entfernt liegen und nicht zu den Städten dieser Völker hier gehören. Aus den Städten dieser Völker jedoch, die der HERR, dein Gott, dir als Erbbesitz gibt, darfst du nichts, was Atem hat, am Leben lassen. Vielmehr sollst an den Hetitern und Amoritern, Kanaanitern und Perisitern, Hiwitern und Jebusitern den Bann vollziehen, so wie es der HERR, dein Gott, dir zur Pflicht gemacht hat

    Mir sind Menschen, die ihre Ethik und Moral ernsthaft aus der Bibel beziehen, eher suspekt.

  • Wenn sie sich keine Wohnungen leisten können, dann sollen sie doch in Palästen wohnen! Friedrich Antoinette Merz

    Edit:

    In manchen Großstädten würden Bürgergeld-Empfängern 20 Euro pro Quadratmeter Wohnkostenzuschuss gezahlt, sagte Merz. "Das sind bei 100 Quadratmeter schon 2000 Euro im Monat. Das kann sich eine normale Arbeitnehmerfamilie nicht leisten. Und deswegen kommen hier solche Spannungen zustande und die wollen wir abbauen."

    Wer kennt sie nicht? Die Millionen an Bürgergeldempfängern, die allein in einer 100qm Wohnung für 2000 Tacken leben und dem fleißigen und grundanständigen CDU-Wähler täglich ins Gesicht spucken?

    Nur mal zur Information. Eine kleine Recherche ergibt, dass in einer der teuren Städte Deutschlands (Hamburg) für 105qm maximal 1361,85 Euro übernommen werden ... Wenn denn auf den 105qm 5(!) Personen leben. Ansonsten ist wohl umziehen angesagt (wohin?). Einem 1-Personenhaushalt stehen dort maximal 50qm für 573 Euro zur Verfügung. Viel Spaß so eine Wohnung zu finden aber der CDU geht es offensichtlich darum Ghettos zu erzeugen. Mit den entsprechenden Folgen für alle.

    https://www.buergergeld.org/news/buergergeld-so-hoch-darf-miete-wohnung-sein/#Mietobergrenzen-in-Hamburg-%E2%80%93-Tabelle

    Das alles ist doch das nächste Zahnarzt-Märchen. Das einzige, was dieser Kanzler macht, ist spalten und aufhetzen. Widerlich.

  • Jetzt geht es schon los damit, dass Gerichtsurteile, die einem nicht passen, einfach ignoriert werden. Und das vom Bundesinnenminister. Man fasst es kaum.