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InitialsDiceBearhttps://github.com/dicebear/dicebearhttps://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/„Initials” (https://github.com/dicebear/dicebear) by „DiceBear”, licensed under „CC0 1.0” (https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/)R
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2 yr. ago

  • Nochmal konkreter und mit Nachweisen, weil in einem anderen Kommentar auch eine unzutreffende Rechnung verlinkt ist:

    Kassenpatienty, TP*: EBM** 35405 = 119,89 €

    Privatpatienty/Selbstzahly, TP, Langzeittherapie: GOP/GOÄ*** 861 = Regelhöchstsatz (2,3fach) 92,50 € bis Höchstsatz**** (3,5fach) 140,76 €. (Der Regelhöchstsatz stellt den "Normalwert" dar, den Du ohne schriftliche Begründung erheben darfst. Alles darüber muss Du mit einem skalierbaren Faktor nach Umfang und Schwierigkeitsgrad einzeln begründen, und zwar grundsätzlich pro Leistung, also pro Therapiestunde.)

    Psychotherapie ist eine der wenigen Leistungen, in denen Du für Privatpatientys als Anbieter im Regelfall sehr viel weniger bekommst als für Kassenversicherte. Während die Abrechnung der gesetzlichen Krankenversicherung immer mal angepasst und immer erhöht wurde (zuletzt glaube ich 2025), steckt die GOÄ auf dem Stand 1996 fest.*****

    Die Behauptung, dass man bei einer Kürzung der Honorare in der GKV um 10% mehr Privatpatientys und weniger Kassenpatientys aufnehmen wird, ergibt kaum Sinn, es sei denn, man rechnet als Therapeuty sowieso häufig über dem Regelhöchstsatz ab. So verstehe ich deshalb auch die verlinkte Äußerung von Adler nicht.

    Man kann aber entscheiden, dass man auf den ganzen Scheiß mit der GKV gar keinen Bock mehr hat und auf reine Privatpraxis geht und sogar noch Kosten spart (keine Telematik mehr = bestimmt 10k Technikkosten im Jahr weniger; kein ePA-Geraffel; keine verpflichtende Telefonsprechstunde, die unbezahlt bleibt, falls keiner anruft).

    Dann ist der Impact aber um einiges höher als 1-2 Patientys pro Praxis, sondern dauerhaft gleich 25-30 pro Praxis. Aber natürlich kann dann der Kassensitz neu vergeben werden. Vielleicht ist das ja das Ziel 😉

    Tiefenpsychologische Psychotherapie; Abrechnung bei Verhaltenstherapie ist ähnlich

    * https://ebm.kbv.de/

    ** https://www.gesetze-im-internet.de/go__1982/BJNR015220982.html

    *** Honorarvereinbarungen außerhalb der GOÄ, die auch über den Höchstsatz gehen dürfen, lasse ich mal weg. Die meisten Therapeutys machen Honorarvereinbarungen schon vorsorglich als Auffangnetz und für Honorarausfälle bei Nichterscheinen, aber i.d.R. nicht über dem Höchstsatz, außer vielleicht bei VIPs.

    **** Überarbeitung geplant, aber das ist seit 30 Jahren immer mal wieder angekündigt worden...

  • Ja, aber: Die Honorare in der privaten Versorgung nach GOP/GOÄ, jedenfalls die Basiswerte, wurden schon viel viel länger nicht an die Inflation angepasst. Für 1 h mit einem Durchschnittspatienty (2,3facher Satz) bekommst Du privat schon jetzt ca. 23 EUR weniger als für ein Kassenpatienty. Oder Du musst aufwändig begründen, warum Deine konkrete Leistung aufwändiger war (dann kannst Du bis zu 20 EUR pro Stunde mehr nehmen als beim Kassenpatienty).

    Kann aber schon sein, dass das einige lieber machen, als sich die Telematik, die Sprechstunde und sonstige Gängelung und Zeugs durch die Krankenkassen ans Bein zu binden.

  • In meiner Familie gibt es dafür den Begriff "Im Licht gebacken".

    Merksatz: Im Licht gebacken gleich nicht gebacken.

  • "Funktioniert mit allen Geräten gleich gut" - naja. Wenn sie einen Klinkenanschluss haben.

    Ich habe auch in praktisch allen Kopfhörer-Situationen immer nur auf einem Ohr Audio. Da finde es auch ganz komfortabel, nicht den anderen sinnlos mitzuschleppen und "verstauen" zu müssen.

    Ansonsten habe ich mich auch beim Radfahren schon mit kabelgebundenen schön verheddert und hingemault...

  • Die Fundstellen, die entsprechenden Drucksachen für BT/BR haben andere ja schon geliefert. Für den Weg dahin empfehle ich persönlich buzer.de

    Norm suchen, am besten die konkrete Vorschrift, dann findet man ganz oben eine Änderungshistorie und auch Links auf "Drucksachen/Entwurf/Begründung". Allerdings muss man sich nach dem Konzept unseres Gesetzgebungsprozesses dann eventuell nochmal durchwursteln, ob man die Begründung aus dem Ausgangsentwurf oder z.B. erst einer Ausschussfassung oder einem Änderungsantrag aus dem Bundesrat sucht.

  • Was für ein populistischer Quatsch. Schon fachlich. Viele der Gesetze sind ja Änderungsgesetze, die bestehende Regelungen ändern, anpassen, aktualisieren. Dann fallen wir halt auf das BGB von 2000 zurück, alle Errungenschaften des Verbraucherschutzes nehmen wir einfach weg.

    Bei europarechtlich erforderlichen Umsetzungen sowieso illusorisch. Also, Dürr kann dann gerne die ganzen Kosten für die Vertragsverletzungsverfahren aus eigener Tasche zahlen.

    Und im übrigen wäre es eine Farce, unter einer dann zufälligen Zusammensetzung von Bundestag und Bundesrat Gesetze mit langer Vorgeschichte wie das Selbstbestimmungsgesetz o.ä. neu zu verhandeln. Und das unter Zeitdruck zu einem Stichtag. Das bringt alles nur Rechtsunsicherheit. Was für eine dumme Idee.

    P.S.: Es gibt genug Aufforderungen an die Exekutive, überflüssige Normen zu melden oder Änderungen vorzuschlagen. Man müsste halt nur was draus machen und erstmal Mehrheiten suchen und finden. In den letzten zwei Jahren wurden mehrere Regelungen geändert bzw. gestrichen, die ich (und andere) schon vor über zehn Jahren empfohlen haben. Bei der Gelegenheit wurden im Rahmen der Kompromissfindung ähnlich viele neue blödsinnige Regelungen geschaffen...

  • Copacetic hat schon darauf hingewiesen, dass es bei Dir eher um technische Normen geht.

    Ansonsten hat jedes Gesetz tatsächlich eine Begründung zu jedem einzelnen Paragraphen, die von Jurist*innen auch intensiv zur Auslegung genutzt wird. Leider ist hier festzustellen, dass die Begründung seit mehreren Jahren immer fachlich schlechter bzw. nichtssagender wird. Der Fachkräftemangel macht leider vor der Rechtssetzung nicht halt.

  • ich_iel

    Jump
  • Ich hatte auch kurz die Hoffnung dass es in Richtung "nicht über jedes Stöckchen springen, das die AfD hinhält" geht, aber leider doch nicht.

  • Das ist die neue US-Okkupations^wSicherheits-Politik. Die haben das "Ich bin ein Berliner!" von Kennedy damals in den falschen Hals bekommen.

  • Menschenbild vom Typ: Das sind doch unsere Frauen, die wollen wir gefälligst selbst belästigen! (/s)

  • Benutzername prüft aus.

  • Das Problem war doch dort aber eher eine irrationale Angst, wegen potenzieller Ausgangsbeschränkungen oder Erkrankungen kein Klopapier mehr kaufen zu können?

  • Let's scientifically try for an side angle, at which there is no measurable peeback effect any more.

  • Von Wirtschaft ausgesucht: Reiche fordert einschneidende Reformen zugunsten Reicher.

  • Ich hab plötzlich ne ganz andere Perspektive auf Fußfetisch...

  • "I could eat a whole pan." taken too seriously.

  • Und alles nacheinander am liebsten vom Abendbrottisch aus während des Essens.

  • Hast Du dazu noch vertiefende Infos/Links? Eine Suche danach war wenig erfolgreich. Ich wüsste schon gerne, was "größere Daten" sind, damit ich mich auf dem Arbeitsrechner nicht abschieße...

  • ich_iel @feddit.org

    ich🗑❌📦iel