Anfangsverdachts der „üblen Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“
Klingt wie ein unvollständiges Zitat des §188 StGB "Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung". Die zielen also wahrscheinlich auf die Beleidigung, aber selbst wenn nicht, wie sie nachweisen wollen das "die Tat geeignet [ist], sein [Merz] öffentliches Wirken erheblich zu erschweren" bleibt sowieso fraglich. Da überhaupt auch nur einen Anfangsverdacht zu behaupten ist halt schon... gewagt.


I believe the cited Kurdish groups immediately disclaimed this. Also this is over 4 days old. There was no ground invasion.