Rechtsgutachten: 5G-Auktion müsste eigentlich wiederholt werden
Rechtsgutachten: 5G-Auktion müsste eigentlich wiederholt werden
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Das Bundesverwaltungsgericht hatte im November 2025 letztinstanzlich bestätigt, dass die ursprüngliche 5G-Auktion von 2019 – (bei der Frequenzen im Bereich 2 GHz und 3,6 GHz versteigert wurden – in Bezug auf ihre Vergaberegeln rechtswidrig war.
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