Ein fraktionsübergreifender Antrag könnte Abtreibungen in Deutschland grundsätzlich legalisieren. Nur CDU/CSU und AfD lehnten dies im Bundestag generell ab
Ein fraktionsübergreifender Antrag könnte Abtreibungen in Deutschland grundsätzlich legalisieren. Nur CDU/CSU und AfD lehnten dies im Bundestag generell ab
Bundestag debattierte über §218: „Mit diesem Gesetz können wir Geschichte schreiben“

Der Bundestag hat am Donnerstagabend in erster Lesung einen Gesetzentwurf von 328 Abgeordneten aus SPD, Grünen und Linken debattiert, der die grundsätzliche Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen vorsieht. Am Ende könnte vielleicht sogar eine knappe Mehrheit möglich sein.
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Dagegen verteidigte die CDU/CSU die geltende Rechtslage. „Auch derzeit ist das Selbstbestimmungsrecht der Frau gewährleistet“, erklärte Elisabeth Winkelmeier-Becker. Ein Schwangerschaftsabbruch sei nicht strafbar, wenn er in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft nach einer Beratung und drei Tagen Wartezeit ab Beratung durchgeführt wird. „Die Frau kann nach der Beratung frei entscheiden und muss sich nirgends rechtfertigen“, betonte Winkelmeier-Becker.
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Auch die AfD bekannte sich zur aktuellen Rechtslage: „Die AfD trägt den gesellschaftlichen Konsens zu Paragraph 218 mit“, sagte Beatrice von Storch, auch wenn sie persönlich das „furchtbar“ finde. Die AfD fordere also keine Verschärfung der Rechtslage.
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