Was nicht dasteht, ist, ob es einen Zwang gibt, bereits verkaufte Produkte zurückzunehmen, bzw. deren Benutzung zu untersagen.
Was nicht dasteht, ist, ob es einen Zwang gibt, bereits verkaufte Produkte zurückzunehmen, bzw. deren Benutzung zu untersagen.
Stimmt. Den letzten Satz hab ich wohl überlesen. Ich dachte, das wäre, wenn Amazon selbst aus eigenen Warenlagern in der EU Chinakram an Endkunden verschickt.