Was nicht dasteht, ist, ob es einen Zwang gibt, bereits verkaufte Produkte zurückzunehmen, bzw. deren Benutzung zu untersagen.
Was nicht dasteht, ist, ob es einen Zwang gibt, bereits verkaufte Produkte zurückzunehmen, bzw. deren Benutzung zu untersagen.
Das mit dem CE Kennzeichen bei mir sogar bewusst. Ich habe mal einen Laptop aus den USA importiert, der Hersteller hielt es für eine gute Idee, das CE Kennzeichen dunkelgrau auf schwarz anzubringen. Laut Zoll wurde dann tatsächlich geprüft, ob der nicht Störfunk erzeugt. Hat dann extra lange gedauert zum Glück nichts (extra) gekostet.