Der Rechnungshof habe sich „sehr weit aus dem Fenster gelehnt – seine Auslassungen zum Neutralitätsgebot sind geradezu übergriffig“, so Sturm. „Die inhaltliche Prüfung ist nicht die Aufgabe des Rechnungshofs.“ Das Gutachten arbeite nun heraus: „Politische Arbeit und politische Bildung, der Einsatz für Demokratie, das kann nicht neutral sein.“ Beim Schutz von Minderheiten müssten „demokratiegefährdende Tendenzen wie Ausländerfeindlichkeit, Antisemitismus oder Homophobie benannt werden dürfen – ebenso wie jene, von denen diese Gefahr ausgeht“.
Wichtiger Punkt denn das Grundgesetz beschreibt auch Maßnahmen gegen Faschismus und den Schutz von Menschenrechten
Wichtiger Punkt denn das Grundgesetz beschreibt auch Maßnahmen gegen Faschismus und den Schutz von Menschenrechten