Verursacht ein Mieter Schäden in einer Wohnung, darf der Vermieter auf die Kaution zugreifen, um Reparaturen zu bezahlen. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs besagt: Das ist auch nach der sechsmonatigen Verjährungsfrist möglich.
Absolut lächerlich. Die Höhe einer Kaution beträgt maximal drei Nettokaltmieten. D.h. rein rechnerisch ist es für den Vermieter ein größerer Schaden, die Wohnung länger als drei Monate nicht zu vermieten, als die Kaution nicht zum Decken von Schäden nutzen zu können.
Es gibt keinen legitimen Grund, warum es länger dauern sollte, den Schaden beheben zu lassen, wenn dieser nicht sowieso die Kautionssumme deutlich übersteigt.
Absolut lächerlich. Die Höhe einer Kaution beträgt maximal drei Nettokaltmieten. D.h. rein rechnerisch ist es für den Vermieter ein größerer Schaden, die Wohnung länger als drei Monate nicht zu vermieten, als die Kaution nicht zum Decken von Schäden nutzen zu können.
Es gibt keinen legitimen Grund, warum es länger dauern sollte, den Schaden beheben zu lassen, wenn dieser nicht sowieso die Kautionssumme deutlich übersteigt.