Eine mutmassliche chinesische Spionageoperation wurde im Berner Oberland in der Schweiz aufgedeckt – dabei half dem Nachrichtendienst des Bundes der Zufall: Eine Touristengruppe spazierte in der Nähe des Militärflugplatzes Meiringen, wo künftig der Kampfjet F-35 landen soll – woraufhin die Polizei die Personalien kontrollierte.

Die Wandergruppe war vollkommen harmlos. Aber dadurch wurde der Schweizer Geheimdienst darauf aufmerksam, dass sich ein Hotel direkt neben dem Rollfeld in chinesischem Besitz befindet. Ausländische Geheimdienste, zeigten sich besorgt über die Präsenz der Chinesen. Es ist ein offenes Geheimnis, dass sich China darum bemüht, den amerikanischen Kampfjet F-35 auszuspionieren. Die Schweiz hat sich für dieses Modell entschieden, die Luftwaffe greift dafür auf den Militärflugplatz Meiringen zurück.

Auffällig: Die Familie Wang kaufte das Rössli, als bekannt wurde, dass sich die Schweiz für den F-35 interessiert. Bereits im Sommer 2019 wurde der Jet in Meiringen getestet – die Chinesen konnten dies aus nächster Nähe mitverfolgen. Zu verdächtig für den Schweizer Nachrichtendienst des Bundes (NDB). Er eröffnete im Herbst 2022 eine Untersuchung.

Kurze Zeit später, im November 2022, führte die Polizei im Rössli eine Personenkontrolle durch. Es zeigte sich, dass die chinesische Familie Wang, die das Hotel führte, illegal in der Schweiz war. Der Sohn konnte eine Aufenthaltsbewilligung vorweisen, die er für ein Studium an der Hotelfachschule in Leysin am Genfersee erhalten hatte – sie war jedoch längst abgelaufen. Die Eltern hingegen hatten überhaupt nie eine Aufenthaltsbewilligung besessen. Sie hatten auch keine Erlaubnis, ein Hotel zu betreiben.

Die Wangs mussten das Hotel dichtmachen. Einen ganzen Winter lang wurden sie nicht gesehen, doch im Frühjahr 2023 war plötzlich der Sohn wieder da. Er stellte einen Antrag auf eine Aufenthaltsbewilligung und eine Betriebserlaubnis für das Rössli. Auch seine Eltern reisten wieder in die Schweiz ein – mit einem Touristenvisum.

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    30 days ago

    Die scheinen einen laufenden Betrieb übernommen zu haben. Wenn da wie üblich die Steuern weiter abgeführt werden ist es nicht unwahrscheinlich das das erstmal nicht weiter auffällt. Für den reinen Besitz ist eine Aufenthaltsgenemigung ja nicht nötig.