Ab heute gelten in der EU schärfere Regeln für Verpackungen. Das Ziel: die Menge an Müll deutlich reduzieren. Nach dem Aus für Plastik-Trinkhalme heißt es für Verbraucher bald Abschied nehmen von bestimmten Verpackungen. Von Sarah López.
Die EU gibt zukünftig vor, wie hoch der Rezyklatanteil in verschiedenen Verpackungsarten sein muss, also der Anteil aus bereits recyceltem Material.
d.h. alter müll der oft nicht sortenrein ist und allerlei verunreinigungen enthält, muss nun verwendet werden um unsere neuen lebensmittelverpackungen herzustellen (die natürlich geringfügig substanzen direkt an’s essen abgeben)? nein danke
Nö. Plastik-Rezyklat ist annähernd immer Fabriksabfall.
Beim Spritzguss fallen z.B. Anschlüsse ans Spritzgestell, Randabschnitte und Formteile mit Maßabweichungen an.
Das ist frisches Plastik, dass ein Mal durch das Spritzgussverfahren gegangen ist, und mit dem rein gar nichts ansonsten passiert ist. Das ist genauso sauber wie frisches Granulat.
Der einzige Bereich, wo “echtes” Plastikrecycling, also Recycling nach der Nutzung durch einen echten Endkunden, in nennenswerten Mengen passiert, ist PET-Flaschen.
Sämtliches andere benutzte Plastik kommt in das “Thermische Recycling”, aka Müllverbrennung.
Wird nur Plastik verbrannt, dann kann man die Reste zur Asphaltherstellung verwenden. Das rennt dann unter Recycling.
Dass PET o. Ä. aus dem gelben Sack nicht mehr zu Lebensmittelverpackungen recycelt werden (somdern nur Pfand-PET oder Ausschuss aus der Produktion) ist aus lebensmittelhygienischen Gründen so vorgeschrieben.
Das heißt aber nicht, dass der größte Teil aus dem gelben Sack verbrannt wird. Die stoffliche Verwertung steht in der Abfallhierarchie über der thermischen Verwertung, deshalb darf nur verbrannt werden, was nicht stofflich verwertet werden kann. Hier ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz eindeutig. Derzeit werden ca. 70% aus dem gelben Sack stofflich verwertet (der Kunststoffbedarf ist leider so enorm, dass es derzeit keine Rolle spielt, ob aus Traubenverpackungs-PET keine Lebensmittelverpackung mehr werden darf, sondern nur z. B. eine Spüliflasche).
Eine für das Recycling desigte Verpackung darf und wird also nicht verbrannt werden, auch wenn die Gerüchte, dass im gelben Sack eh alles verbrannt wird, schon seit der Einführung des grünen Punkts kursieren.
Welche (Verbund-)Kunststoffverpackungsarten fast durchweg aus dem Stoffkreislauf herausfallen und größtenteils in die Verbrennung gehen, ist schon lange bekannt und dieses Problem wird durch die hier besprochene EU-Verordnung ab 2030 angegangen. Besser spät als nie wenn man mich fragt.
Stimmt, die 70% werden beim Input gemessen.
Wenn Kunststoff verbrannt wird und die Schlacke im Straßenbau verwendet wird, zählt das nach Kreislaufwirtschaftsgesetz dennoch als thermische Verwertung (auch wenn streng genommen hinterher ein Teil stofflich verwertet wird) und darf nur erfolgen, wenn die stoffliche Verwertung nicht möglich ist. Z. b. weil es sich um schlecht trenbbare Verbundskunststoffe handelt, die mit den neuen Vorgaben hoffentlich bald endlich nicht mehr standardmäßig als Verpackung eingesetzt werden. Das wurde so definiert, um genau diese Tricksereien zu verhindern. Es gibt auch Kunststoffflakes, die im Straßenbau verwendet werden können und als stoffliche Verwertung angesehen werden dürfen, die werden aber nicht verbrannt.
Hast du eine Quelle dafür, dass Schlackenutzung im Straßenbau als stoffliche Verwertung gemäß Abfallhierarchie angesehen werden darf?
Ich war in den letzten Jahren aus beruflichen Gründen bei den Novellen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes eigentlich immer weitestgehend auf dem Laufenden und würde mich wundern, wenn es derzeit dieses Schlupfloch noch gibt, diese Grauzone wurde eigentlich schon seit langer Zeit durch klare Definitionen geschlossen. Meines Wissens nach zumindest, man bekommt ja auch nicht immer alles mit.
Ich will auch gar nicht die schlechte Verwertungsquote bei Kunststoffen schön reden, meine Aussage bezog sich nur darauf, dass es nicht stimmt, dass der Großteil aus dem Gelben Sack verbrannt wird (auch nicht wenn er verschmutzt ist), das rechtlich gar nicht erlaubt ist und ein wichtiger Aspekt, warum immer noch Unmengen verbrannt werden dürfen (oder müssen) durch die neuen Regeln ab 2030 eingedämmt werden soll.
Was reycelbares Verpackungsdesign ausmachen kann an der stofflichen Verwertungsquote, kann man ja, wie du auch schreibst, am Pfandsystem von PET-Flaschen sehen, mit Quoten weit über 90%.
Welche (Verbund-)Kunststoffverpackungsarten fast durchweg aus dem Stoffkreislauf herausfallen und größtenteils in die Verbrennung gehen, ist schon lange bekannt und dieses Problem wird durch die hier besprochene EU-Verordnung ab 2030 angegangen. Besser spät als nie wenn man mich fragt.
ok also verstehe ich das richtig dass schwierig zu recycelnde (stoffliche verwertung) kunststoffe weniger erlaubt werden durch dieses neue gesetz?
und darf ich noch fragen, wofür werden kunststoff-abfälle heute üblicherweise stofflich verwertet? also was sind da so typische anwendungsfälle? was wird daraus wieder hergestellt?
d.h. alter müll der oft nicht sortenrein ist und allerlei verunreinigungen enthält, muss nun verwendet werden um unsere neuen lebensmittelverpackungen herzustellen (die natürlich geringfügig substanzen direkt an’s essen abgeben)? nein danke
Nö. Plastik-Rezyklat ist annähernd immer Fabriksabfall.
Beim Spritzguss fallen z.B. Anschlüsse ans Spritzgestell, Randabschnitte und Formteile mit Maßabweichungen an.
Das ist frisches Plastik, dass ein Mal durch das Spritzgussverfahren gegangen ist, und mit dem rein gar nichts ansonsten passiert ist. Das ist genauso sauber wie frisches Granulat.
Der einzige Bereich, wo “echtes” Plastikrecycling, also Recycling nach der Nutzung durch einen echten Endkunden, in nennenswerten Mengen passiert, ist PET-Flaschen.
Sämtliches andere benutzte Plastik kommt in das “Thermische Recycling”, aka Müllverbrennung.
Wird nur Plastik verbrannt, dann kann man die Reste zur Asphaltherstellung verwenden. Das rennt dann unter Recycling.
Dass PET o. Ä. aus dem gelben Sack nicht mehr zu Lebensmittelverpackungen recycelt werden (somdern nur Pfand-PET oder Ausschuss aus der Produktion) ist aus lebensmittelhygienischen Gründen so vorgeschrieben. Das heißt aber nicht, dass der größte Teil aus dem gelben Sack verbrannt wird. Die stoffliche Verwertung steht in der Abfallhierarchie über der thermischen Verwertung, deshalb darf nur verbrannt werden, was nicht stofflich verwertet werden kann. Hier ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz eindeutig. Derzeit werden ca. 70% aus dem gelben Sack stofflich verwertet (der Kunststoffbedarf ist leider so enorm, dass es derzeit keine Rolle spielt, ob aus Traubenverpackungs-PET keine Lebensmittelverpackung mehr werden darf, sondern nur z. B. eine Spüliflasche). Eine für das Recycling desigte Verpackung darf und wird also nicht verbrannt werden, auch wenn die Gerüchte, dass im gelben Sack eh alles verbrannt wird, schon seit der Einführung des grünen Punkts kursieren. Welche (Verbund-)Kunststoffverpackungsarten fast durchweg aus dem Stoffkreislauf herausfallen und größtenteils in die Verbrennung gehen, ist schon lange bekannt und dieses Problem wird durch die hier besprochene EU-Verordnung ab 2030 angegangen. Besser spät als nie wenn man mich fragt.
Aus dem gelben Sack ja: das trifft insbesondere Aluminium.
Hier, mal schön erklärt: https://www.youtube.com/watch?v=f1cmYHVrHpk
“Recycling” zu Asphalt nach der Verbrennung ist stoffliche Verwertung.
Stimmt, die 70% werden beim Input gemessen. Wenn Kunststoff verbrannt wird und die Schlacke im Straßenbau verwendet wird, zählt das nach Kreislaufwirtschaftsgesetz dennoch als thermische Verwertung (auch wenn streng genommen hinterher ein Teil stofflich verwertet wird) und darf nur erfolgen, wenn die stoffliche Verwertung nicht möglich ist. Z. b. weil es sich um schlecht trenbbare Verbundskunststoffe handelt, die mit den neuen Vorgaben hoffentlich bald endlich nicht mehr standardmäßig als Verpackung eingesetzt werden. Das wurde so definiert, um genau diese Tricksereien zu verhindern. Es gibt auch Kunststoffflakes, die im Straßenbau verwendet werden können und als stoffliche Verwertung angesehen werden dürfen, die werden aber nicht verbrannt. Hast du eine Quelle dafür, dass Schlackenutzung im Straßenbau als stoffliche Verwertung gemäß Abfallhierarchie angesehen werden darf? Ich war in den letzten Jahren aus beruflichen Gründen bei den Novellen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes eigentlich immer weitestgehend auf dem Laufenden und würde mich wundern, wenn es derzeit dieses Schlupfloch noch gibt, diese Grauzone wurde eigentlich schon seit langer Zeit durch klare Definitionen geschlossen. Meines Wissens nach zumindest, man bekommt ja auch nicht immer alles mit. Ich will auch gar nicht die schlechte Verwertungsquote bei Kunststoffen schön reden, meine Aussage bezog sich nur darauf, dass es nicht stimmt, dass der Großteil aus dem Gelben Sack verbrannt wird (auch nicht wenn er verschmutzt ist), das rechtlich gar nicht erlaubt ist und ein wichtiger Aspekt, warum immer noch Unmengen verbrannt werden dürfen (oder müssen) durch die neuen Regeln ab 2030 eingedämmt werden soll. Was reycelbares Verpackungsdesign ausmachen kann an der stofflichen Verwertungsquote, kann man ja, wie du auch schreibst, am Pfandsystem von PET-Flaschen sehen, mit Quoten weit über 90%.
ok also verstehe ich das richtig dass schwierig zu recycelnde (stoffliche verwertung) kunststoffe weniger erlaubt werden durch dieses neue gesetz?
und darf ich noch fragen, wofür werden kunststoff-abfälle heute üblicherweise stofflich verwertet? also was sind da so typische anwendungsfälle? was wird daraus wieder hergestellt?