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Die USA lobbyieren gegen die digitale Souveränität der Schweiz

Die USA lobbyieren gegen die digitale Souveränität der Schweiz

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Kurz vor Weihnachten 2025 kam es auf Linkedin zu einem bemerkens­werten Schlag­abtausch.

Der IT-Leiter des Zürcher Obergerichts, Pascal Bachmann, verkündete auf der Business-Plattform, dass die Zürcher Zivil- und Strafgerichte dem neuen Netzwerk «Souveräne Digitale Schweiz» beitreten. Das Netzwerk fördert unter anderem den fachlichen Austausch zur Frage, wie man von Angeboten der amerikanischen Big-Tech-Konzerne unabhängig wird. Organisiert wird der informelle Verbund vom Institut Public Sector Transformation der Berner Fach­hochschule. Doch es bleibt nicht nur beim Austausch: Das Netzwerk arbeitet bereits mit einer Alternative zu Microsoft und Co. – mit Open Desk aus Deutschland. Das ist eine IT-Infrastruktur, die von acht Firmen entwickelt und betrieben wird.

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Matthias Stürmer, der umtriebige Initiator und Professor der Berner Fach­hochschule, gewinnt immer mehr Behörden für das Netzwerk. So sind die Kantone Bern und Aargau Teil der neuen Bewegung für mehr digitale Souveränität, die Gerichte von Basel-Stadt und Zürich und das Informatik Service Center des Eidgenössischen Justiz­departements ebenso.

Diese Entwicklung erstaunt nicht in Anbetracht der geopolitischen Gross­wetterlage: Die Gefahr, dass die USA Europa erpressen, ist enorm hoch. Bereits im letzten Jahr haben sie Sanktionen gegen sechs Richter und drei Anklägerinnen des Internationalen Strafgerichts­hofs in Den Haag erlassen, die deswegen keinen Zugriff mehr auf digitale Dienste wie Amazon oder Kreditkarten wie Mastercard haben.

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Der Berater der Schweizerisch-Amerikanischen Handels­kammer, Alex Grossen­bacher, empfand diese Entscheidung als direkten Affront gegen amerikanische Tech-Konzerne und holte in seinem Kommentar auf Linkedin zum Angriff gegen das Zürcher Obergericht aus: «Sie verlassen Ihre Rolle als neutraler Schieds­richter und werden zum politischen Akteur.» Er bezeichnete die Tonalität als «für ein Gericht staats­rechtlich hochbrisant». Grossen­bacher ging sogar so weit zu behaupten, der Kommentar von Bachmann verletze die Gewalten­teilung.

Es ist eine bemerkens­werte Situation: Ein Handels­vertreter, der amerikanische Interessen vertritt, mischt sich in die eigenständige Entscheidung des IT-Leiters eines Schweizer Gerichts ein.

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