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    3 days ago

    To address this problem, we need to fundamentally revisit the idea of the social contract. Even the definition of crime today feels outdated almost archaic. If you look into your country’s penal code, you’ll likely find absurd and antiquated laws that have no place in a modern society.

    The deeper issue is this: most legal systems are still grounded in Victorian moralism, Puritan ideals that glorify work and wealth, and a liberal ethical framework that collapses under its own contradictions. Trying to solve complex structural violence with these tools just makes things worse.

    The problem isn’t just systemic it’s internal. As long as we defend our comfort zones like fragile sandcastles, thinking “as long as I’m safe and untouched” (aka “I’ve got mine, so screw the rest”), then we will continue to see public resources diverted—not toward justice or equality—but recycled back at us as institutional violence.


  • Konkrete Empfehlungen an die Kommission:

    Die Kommission sollte feststellen, dass diese Praktiken mit dem unionsrechtlichen Primärrecht unvereinbar sind, wie durch die Rechtsprechung des EuGH bestätigt. Die Mitgliedstaaten sollten klare Leitlinien erhalten, um gezielte, proportionierte und auf schwere Straftaten beschränkte Modelle unter unabhängiger richterlicher Kontrolle zu befördern. Rahmenbedingungen zum Schutz von Verschlüsselung, Anonymität und digitaler Privatsphäre müssen verstärkt werden. Kleine und mittlere Dienstanbieter, welche durch die Auflagen belastet werden, sollten durch technische und finanzielle Unterstützung entlastet werden. 🔚 Literaturverzeichnis

    Binns, R. (2018). Algorithmic Accountability and Transparency in the EU GDPR. Philosophy & Technology, 31(2), 211–233. De Hert, P., & Poullet, Y. (2013). The Data Retention Directive: The Ghost that Should Not Walk. Computer Law & Security Review, 29(6), 673–683. Hoofnagle, C. J. et al. (2012). How Different is Privacy Law in Europe vs. the US? Berkeley Technology Law Journal, 28(2), 411–454. Lyon, D. (2018). The Culture of Surveillance: Watching as a Way of Life. Polity Press. Zuboff, S. (2019). The Age of Surveillance Capitalism. PublicAffairs. EGMR (2021). Big Brother Watch u.a. ./. Vereinigtes Königreich, Beschwerde-Nr. 58170/13. EuGH (2014). Digital Rights Ireland Ltd ./. Minister for Communications, Marine and Natural Resources u.a., Rs. C-293/12. EuGH (2016). Tele2 Sverige AB ./. Post- och telestyrelsen und Secretary of State for the Home Department ./. Tom Watson u.a., Verbundene Rs. C-203/15 und C-698/15. ENISA (2020). Data Retention Practices in Europe. European Union Agency for Cybersecurity. Europäisches Parlament (2019). Privacy and Data Protection in Law Enforcement.


  • Ich habe die folgende Arbeit gemacht und als Feedback eingereicht. Aber ich bezweifle, dass sie darauf eingehen werden. Schon auf der Feedback-Seite hatte ich dieses Gefühl: “EU-Bürger und die anderen”.

    Als jemand aus der Türkei bedeutet das für mich inzwischen: “Lauf hier nicht rum, stell dich hinten an.”

    Ich bin kein Türke, ich bin Türkiyeli – und das heißt eben: sich hinten anzustellen.

    Ich teile es hier trotzdem – ganz bescheiden. :)

    erhindert die Vorratsdatenspeicherung Kriminalität?

    Exekutivzusammenfassung (Executive Summary)

    Diese Studie bietet eine kritische Analyse der Effektivität allgemeiner und undifferenzierter Praktiken der Vorratsdatenspeicherung innerhalb der Europäischen Union (EU) hinsichtlich der Verbrechensprävention. Insbesondere im Kontext strafrechtlicher Verfahren zeigt sich, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht den erhofften Sicherheitsgewinn bringt und gleichzeitig erhebliche Bedrohungen für grundlegende Rechte wie das Recht auf Privatsphäre, die Meinungsfreiheit und den Schutz des Privatlebens darstellt.

    Hauptergebnisse:

    Schwacher rechtlicher Unterbau: Die Praxis der umfassenden Datenspeicherung widerspricht dem Primärrecht der EU, wie durch die Rechtsprechung des EuGH (Digital Rights Ireland, Tele2 Sverige) bestätigt wurde. Eingeschränkte Wirksamkeit: Unabhängige Forschungen zeigen, dass dadurch die Aufklärungsrate von Straftaten nicht signifikant verbessert wird. Eingriffe in die Grundrechte: Journalismus, Aktivismus und politische Opposition sind besonders betroffen von abschreckenden Effekten. Steigende wirtschaftliche Belastung: Kleinere Anbieter tragen übermäßige Kosten; Risiken bezüglich Cybersicherheit nehmen zu. Technologische Unangemessenheit: Im Zeitalter von IoT, 5G und KI explodieren die Datenmengen, wodurch diese Speichermodelle zunehmend intrusiver und außer Kontrolle geraten. Wichtige Empfehlungen an die Kommission:

    Allgemeine Formen der Vorratsdatenspeicherung sollten strikt vermieden werden. Mitgliedstaaten sollten gezielte Modelle mit zeitlicher Begrenzung und unabhängiger richterlicher Genehmigung fördern. Das Recht auf Verschlüsselung und Anonymität sollte respektiert und die digitale Privatsphäre der Nutzer gestärkt werden. Unterstützende Infrastrukturen und Politiken zur Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen sollten unter besonderer Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen entwickelt werden.

    1. Einleitung

    Mit der fortschreitenden Digitalisierung haben sich auch die Methoden der Kriminalitätsbekämpfung gewandelt. Eine dieser Methoden ist die Vorratsdatenspeicherung, die insbesondere unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung weit verbreitet ist. Dennoch bergen diese allgemeinen und unterscheidungslosen Praktiken erhebliche Risiken für individuelle Freiheiten und erreichen oftmals nicht die angestrebten Sicherheitsziele.

    Diese Studie untersucht im Rahmen des Impact Assessment-Prozesses der Europäischen Kommission ausführlich die Dimensionen der Notwendigkeit, Proportionalität, Auswirkungen auf die Grundrechte, Nützlichkeit für die Strafjustiz sowie ökonomischen Kosten der geltenden Datenbehaltspolitiken. Zudem wird ihre zukünftige Tragfähigkeit im Zeitalter neuer Technologien analysiert.

    1. Methodologie

    Die Studie basiert auf einer qualitativen Inhaltsanalyse. Zu den wesentlichen Quellen zählen:

    Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH): insbesondere die Entscheidungen Digital Rights Ireland und Tele2 Sverige, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR): Entscheidung Big Brother Watch v. United Kingdom, Unabhängige Berichte: wie jene der ENISA (Europäische Agentur für Netzwerk- und Informationssicherheit) und des Europäischen Parlaments, Nationale Fallstudien: wie der türkische ByLock-Fall. Zusätzlich wurden statistische Daten und ökonomische Kostenanalysen einbezogen, um sowohl die Effektivität als auch die sozialen und technischen Folgen der Vorratsdatenspeicherung zu bewerten.

    1. Literaturübersicht

    Die Forschung zur Vorratsdatenspeicherung lässt sich grob in drei Bereiche gliedern:

    3.1 Juristische Ansätze Binns (2018) analysiert detailliert die Inkompatibilität dieser Praktiken mit dem Recht auf Privatsphäre. De Hert & Poullet (2013) thematisieren die Legitimität derartiger Maßnahmen im Lichte der Grundrechte. 3.2 Bewertung der Effektivität Hoofnagle et al. (2012) weisen nach, dass die unter dem Patriot Act eingeführten Datenspeichermaßnahmen in den USA keine messbare Wirkung zeigten. ENISA (2020) hebt die technischen und finanziellen Lasten hervor, unter denen kleine Anbieter leiden. 3.3 Politische und gesellschaftliche Auswirkungen Lyon (2018) verknüpft diese Politikformen mit dem Aufkommen einer „Überwachungsgesellschaft“. Zuboff (2019) deckt auf, wie Plattformen personenbezogene Daten kommerziell ausbeuten – ein Phänomen, das sie als „Überwachungskapitalismus“ beschreibt. 4. Vorratsdatenspeicherung und EU-Recht: Notwendigkeit und Proportionalität

    4.1 Notwendigkeitstest Nach Auffassung des EuGH bestehen die allgemeinen Datenbehaltepraktiken den Test der Notwendigkeit nicht. Sie konnten bislang keinen klaren Beweis ihrer Eignung gegen Terrorismus oder schwere Delikte liefern.

    4.2 Proportionalitätstest Die Prinzipien der Proportionalität werden verletzt, da:

    Alle Bürger sind unterschiedslos betroffen, Kein Verdacht erforderlich ist, Die Speicherdauer exzessiv ist (bis zu zwei Jahre), Keine vorherige Genehmigung durch unabhängige Gerichte vorgeschrieben ist. 5. Nützlichkeit für die Strafjustiz

    5.1 Unschuldsvermutung Diese Politik begünstigt sogenannte “Fischzüge” (fishing expeditions), was wiederum die Unschuldsvermutung untergräbt.

    5.2 Beispiel Türkei – ByLock-Fall Millionen von Personen wurden ohne konkrete Beweise aufgrund der bloßen Nutzung einer App (ByLock) verdächtigt; bloße Präsenz in den Metadaten reichte aus.

    1. Ökonomische und technische Kosten

    6.1 Auswirkungen auf Dienstanbieter ENISA (2020) stellt fest, dass gerade kleine Anbieter unter einem überdimensionierten Finanzierungsdruck stehen.

    6.2 Risiken im Bereich der Cybersicherheit Die mangelnde Fähigkeit, sensible Daten sicher zu speichern, führt zu:

    Massenhaften Datendiebstählen, Erhöhten Risiken für öffentliche Sicherheit, Vertrauensverlust in digitale Systeme. 7. Zukunftsperspektive: IoT, 5G und Künstliche Intelligenz

    Der explosionsartige Anstieg der Datenmengen durch IoT, 5G und KI macht traditionelle Speichermodelle ungeeignet. KI geht heute über die reine Analyse hinaus – sie kann neue Korrelationen ableiten, die die Grundrechte weiter gefährden.

    7.1 Neue Risiken durch KI und Massendatenanalyse

    Automatisches Profiling und Diskriminierung: KI-Modelle lernen aus historischen Daten. Wenn diese Daten systematische Vorurteile enthalten (z. B. Assoziierung mit einer Straftat allein aufgrund der Nutzung einer App wie ByLock, was zu kollektiver Stigmatisierung führen kann), können solche Vorurteile automatisch reproduziert und diskriminierende Praktiken verstärkt werden, die Gruppen oder Einzelpersonen ungerechtfertigt ins Visier nehmen. Falschpositive Ergebnisse und Schwächung der Unschuldsvermutung: Statistisch relevante Zusammenhänge können irreführend sein oder zu stark vereinfachend interpretiert werden. Zum Beispiel könnte ein Modell aufgrund der Nutzung einer bestimmten App einen Nutzerkreis fälschlicherweise als statistisch mit einer “verdächtigen” Aktivität verbunden identifizieren, obwohl es keine stichhaltigen individuellen Indizien gibt. Dies untergräbt die Unschuldsvermutung erheblich. Undurchsichtigkeit und fehlende Transparenz: Oft operieren KI-Systeme als Blackbox, deren Entscheidungsprozesse nicht explizit oder leicht nachvollziehbar sind. Dies erschwert es Betroffenen, den Gründen für Überwachungsmaßnahmen oder andere sie betreffende Entscheidungen nachzugehen oder sich effektiv dagegen zu verteidigen, was das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf beeinträchtigt. 7.2 Mangelnde Anpassung der aktuellen Politik an neue Technologien Bestehende Regeln zur Vorratsdatenspeicherung sind nicht geeignet, um mit den rasant steigenden Datenströmen von IoT, der Geschwindigkeit von 5G oder den prädiktiven Möglichkeiten der KI umzugehen. Dies führt dazu, dass allgemeine Speicherungsmodelle unbeherrschbar werden und Missbrauchsrisiken steigen. Ohne unabhängige gerichtliche Kontrolle drohen massive Missbrauchsrisiken, die soziale Gerechtigkeit und Grundrechte untergraben.

    Schlussfolgerung zu Kapitel 7 Bei der Entwicklung zukünftiger KI-gestützter Methoden zur Kriminalitätsbekämpfung müssen die Grundsätze der Datenerhebung und -analyse nicht nur technischen, sondern auch strengen ethischen und rechtlichen Grenzen unterworfen werden. Andernfalls könnten allgemeine, mit KI kombinierte Vorratsdatenspeicherungsmaßnahmen zu einer Struktur führen, die den Werten demokratischer Gesellschaften widerspricht, die Menschenwürde verletzt und willkürlichen Eingriffen Tür und Tor öffnet.

    1. Schlussfolgerungen und Empfehlungen

    Die allgemeine Vorratsdatenspeicherung verfügt weder über eine stabile rechtliche Basis noch über belegbare Effektivität. Sie greift die grundlegendsten Rechte direkt an.