Ich denke nicht, dass es besonders problematisch ist, sowas zu definieren. Abzugrenzen wäre das ja von Fällen, in denen jemand einem Dritten Vermögenswerte zukommen lässt, die dieser dann ohne Kenntnis und Willen des Zuwendenden einer Partei spendet, vgl. ganz aktuell der Fall um Böttcher.
Die Analogie wäre, wenn sie jemand Clockwork orange mäßig die Augen aufhält und dann sagt, du kannst ja wegschauen. Ich hoffe, das ist hier nicht der Fall.
AGB sind Vertragsbestandteile. Ein Vertrag wird beidseitig geschlossen. Daraus folgt, dass der Vertrag und somit auch AGB nicht einseitig geändert werden können. Was sie also eigentlich wollen ist, dass du einer Vertragsänderung zustimmst. Dies kann ggf konkludent (also durch entsprechendes Verhalten, aber ohne dass du explizit "ja" sagst), passieren. Deshalb könntest du "widersprechen" also eigentlich das Änderungsangebot ablehnen.
Dem Vertragspartner bleibt natürlich vorbehalten, den Vertrag - fristgerecht - zu kündigen.
Was es mit der Änderungsklausel auf sich hat, kann ich nicht sagen, da sie hier nicht wiedergegeben ist.
In meinem Augen auch der größte Schwachpunkt. Dennoch gehen sie im Übrigen die richtigen Themen an. Vorschläge wie z.B. das Vermögensregister wären ein erster wichtiger Baustein, unser politisches System in Richtung einer tatsächlichen (parlamentarischen) Demokratie zu bewegen und den überproportionalen Einfluss der (Super)reichen einzudämmen.
Der einzige Grund, dich nicht zu blocken, ist dich ordentlich runtervotieren zu können :)