Einfach 9€-Ticket wieder einführen oder noch besser kostenloser ÖPNV, dann erledigt sich auch das Schwarzfahren.
Naja erschleischen von Leistungen ist mehr als öpnv ohne Ticket.
Die praktische Anwendung bezieht sich überwiegend auf den ÖPNV. Münzfernsprecher gibt es praktisch nicht mehr und zumindest private Einrichtungen werden sich selten die Mühe machen jemanden wegen geprelltem Eintritt zu verfolgen.
Das jeden Tag zu jeder Zeit des Jahres mehrere tausend Menschen in Gefängissen sitzen um eine Ersatzfreiheitsstrafe abzusitzen weil sie das Ticket zum Bus/Bahn fahren nicht zahlen konnten ist halt völlig Irre
die Gefängnisse lassen sich das natürlich ganz normal bezahlen mit bis zu 200€ pro Person/Tagdie taz hatte vor ein paar Monaten auch einen Bericht über einen Einzelfall wo eine Dame ins Gefängnis musste weil das Jobcenter verpennt hat Geld zu überweisen, sie aber gewzungen war trotzdem Bahn zu fahren: https://taz.de/Duesseldorf-stoppt-OePNV-Unternehmen/!6000469/
Bin mal im Zug in der gleichen Sitzreihe wie zwei Polizisten gesessen. Als die Kontrolleurin kam, habe ich dann gemerkt, dass ich meinen Geldbeutel im anderen Rucksack vergessen habe. Da wird einem warm um’s Herz, dass die mich direkt zum Schutze der Zivilgesellschaft hätten einbuchten müssen.
Also hattest du eine Fahrkarte, nur nicht dabei? Das ist keine Leistungserschleichung nach §265a, du hast ja bezahlt.
Ah ja, ich hatte eine Fahrkarte. Okay, when der Paragraf wenigstens anders funktioniert, ist ja schonmal gut. Normalerweise ist man ja auch verpflichtet den Fahrschein mitzuführen.
Also bei uns kann man das dann bis zu einer(?) Woche später noch im Servicezentrum nachreichen. Rausgeschmissen wird man aber natürlich trotzdem.
Danke für die Info
Ist aber auch zu geil. Warum kann ich nicht meinen Namen sagen und dann können die Kontrolleure damit im System suchen? Ich werde nie verstehen, warum die Bahn-IT das nicht hinbekommt.
Glaub weil dann könnten ja mehrere Menschen mit der selben Fahrkarte fahren? Also ist vielleicht eine gewollte Entscheidung.
Zum Glück sind Gesetze öffentlich:
(1) Wer […] die Beförderung durch ein Verkehrsmittel […] in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten […]
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__265a.html
Aber das ist nur meine Interpretation, wie Gerichte das sehen weiß ich nicht, aber wenn du eine Fahrkarte für den Zeitpunkt hast, wird es schwierig dir eine Absicht nachzuweisen. Wie der ÖPNV-Betreiber das handhabt sollte in deren AGB/Beförderungsbedingungen stehen, ich kenne es so, dass man seine Fahrkarte gegen Gebühr (in Hamburg waren das mal 2,50€, mittlerweile sind es 7€) nachzeigen kann.
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