• Klingenrenner@feddit.org
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    2 days ago

    Der Fraktionszwang ist für mich eh unverständlich, wenn ich Art 38 (1) Satz 2 GG sehe:

    Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

    Ein Fraktionszwang müsste dann ja wohl Auftrag oder Weisung sein, man kann mir nicht erzählen, dass das Gewissen der Abgeordneten mehr Treue zur Partei als zur Sache fordert.

    • superkret@feddit.org
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      2 days ago

      Das GG ist die Grundlage der Gesetzgebung, mehr nicht. Der Artikel im GG besagt nur:
      Es darf kein Gesetz erlassen werden, das Abgeordnete zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten zwingt.
      Es berührt die Fraktionsdisziplin gar nicht. Die Abgeordneten dürfen von Gesetzes wegen abstimmen wie sie wollen, sie können nicht rechtlich dafür belangt werden wenn sie gegen die Fraktion abstimmen. Aber sie wollen halt in der Fraktion bleiben, und wollen natürlich auch, dass die Fraktion, für die sie sich frei entschieden haben, was erreicht, also stimmen sie mit ihr ab.
      (Übrigens wird man auch nicht gleich rausgeworfen wenn man gegen die Franktion stimmt, aber wenn es eine Abstimmung ist bei der es auf jede Stimme ankommt, dann sabotiert man mit einer Gegenstimme die eigene Partei und muss sich schon fragen lassen, warum man ihr dann überhaupt noch angehören will)