Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Freitag entschieden, dass der Umgang des Taliban-Regimes mit Frauen in Afghanistan als Verfolgung gilt. Für die Prüfung eines entsprechenden Asylantrages reicht es daher, dass Geschlecht und Staatsangehörigkeit überprüft werden. Auslöser für die Entscheidung waren zwei Fälle in Österreich.