Erstattung der Reparaturkosten [nach einem Unfall]: Zahlung auch ohne Beleg
Erstattung der Reparaturkosten [nach einem Unfall]: Zahlung auch ohne Beleg
Erstattung der Reparaturkosten: Zahlung auch ohne Beleg

Nach einem Verkehrsunfall beginnt für den Geschädigten oft der eigentliche Stress: die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung. Viele Autofahrer verlassen sich darauf, dass der Schaden unbürokratisch reguliert wird. Doch immer wieder stellen sich Versicherer quer und knüpfen Auszahlungen an Bedingungen, die im Gesetz so nicht vorgesehen sind. Genau einen solchen Fall musste das Amtsgericht Bielefeld entscheiden. Eingedrückte Stoßstange und tiefe Kratzer am Kotflügel eines Autos unmittelbar nach einer Kollision auf dem Asphalt. Versicherer dürfen die Schadensregulierung nach einem Unfall nicht von einer vorherigen Zahlung durch den Geschädigten abhängig machen.Es ging um die Frage, ob eine Versicherung die Zahlung der Reparaturkosten verweigern darf, solange der Autobesitzer die Rechnung der Werkstatt noch nicht beglichen hat. Der Versicherer verlangte einen Nachweis über die erfolgte Zahlung, bevor Geld fließen sollte. Der geschädigte Fahrzeughalter wollte dies nicht akzeptieren und zog vor das Gericht. Das Urteil stärkt die Rechte von Unfallopfern erheblich und stellt klar: Willkürliche Hürden bei der Schadensregulierung sind unzulässig.